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Notizenblatt.
Ausländische Literatur.
Encyclopaedia Jurisprudentiae. Scripsit Cornelius Anne
den Tex, lit. hum. et jur. utr. Doct. Jurispr. in il¬
lustri Amstelod. Athenaeo Prof. Instituti reg. belg.
Socius e'c. Amslèlodami, apud Johannem Müller, Biblio-
polam. 1839. (XIV. u. 556. S. 8.)
Oy der fast unerseybaren Lanzahl jährlich erscheinender juristischer
Were, bey der großen Mannigfaltigkeit der modernen Gesetzgebungen, bey
der uam esten Ensdehnung, welche das Gebieth der Rechtswissenschaft
bereits gewonnen hat, und bey der Vielheit der Theile, in welche die¬
selbe zerspaltet worden, muß dem Jünglinge, der sich mit diesem Zweige
des menschlichen Wissens zu befassen gedenkt, ein sicherer Leitstern als
unentbehrlich erscheinen, um nicht durch Verfolgung des unrechten Weges
Zeit und Kraft umsonst zu verschwenden. Diesem Bedürfnisse entgegenzu¬
kommen, ist ein zweckmäßig eingerichtetes Handbuch der Encyklopädie
vorzugsweise geeignet. Am nothwendigsten erscheint diese Unterweisung
dort, wo die Auswahl der zu hörenden Fächer, und die Reihenfolge der
zu besuchenden Vorlesungen dem eigenen Ermessen des Studierenden über¬
lassen bleibt; daher auch die Encyklopädie auf den deutschen Universi¬
täten den Gegenstand besonderer Vorträge ausmacht. — Aber selbst dort.
wo das Gesetz die einzuschlagende Bahn unabweichlich vorgezeichnet hat.
kann das Studium derselben nicht als überflüssig angesehen werden; da
meistens nicht alle Zweige der Jurisprudenz in den Lehrplan aufge¬
nommen sind, und auch außer der Schule eine weitere Fortbildung
immer nöthig bleibt. — Deßhalb dürfte das vorliegende Werk auch für
uns von hohem Interesse seyn, obwohl der Verfasser zunächst das Be¬
dürfniß seines Vaterlandes vor Augen hatte; ja wir finden in diesem
Umstande gerade einen neuen Beweggrund, unsere Aufmerksamkeit dem¬
selben zuzuwenden, da wir dadurch über niederländische Gesetzgebung
und niederländische Rechtsgelehrsamkeit, so wie über die Wirksamkeit der
niederländischen Universitäten, jener alten Sitze gründlicher Gelehrsam¬
keit, die wichtigsten Aufschlüsse zu erwarten haben. Schon der Name des
Verfassers biethet uns eine tüchtige Gewähr für die Trefflichkeit seines
Werkes dar, und in der That sehen wir auch jenen Ruf, den sich derselbe
durch die Herausgabe einer eigenen juridischen Zeitschrift!) und durch
’) Bijdragen tot Regtageleerdheid en Wetgeving, uitgegeven door Nr. C. A.
den Tex en Mr. J. van Hall.
Max-Planck-Institut für