Full text: Zeitschrift für österreichische Rechtsgelehrsamkeit und politische Gesetzkunde (Jg. 1840, Bd. 3 (1840))

Rec. üb.: Prockner's Darst. üb. d. letztw. Verfügungsr. d. Aeltern. 251 
Bemerkung, die um der Wahrheit willen gemacht werden muß, erlauben, 
diese: Das Wörtlein „auch" hat überdieß eine vom Herrn Verfasser 
ganz übersehene Bedeutung der Gradation von: Ja sogar — und die 
gerade ist's, welcher hier Geltung haben muß. 
Das Wörtlein »selbst" im §. 609 erklärt Herr Professor Prockner 
in der Bedeutung von pnur" oder »bloß," und meint, der Gesetzgeber 
wolle damit peine besondere Hervorhebung des im Gesetze erwähnten Fal¬ 
les, nämlich der Testirungsunfähigkeit der Kinder bemerkbar machen." Der 
Herr Verfasser verkennt zwar nicht, „daß das Wörtchen selbst, wenn 
man den Sprachgebrauch berücksichtigt, gewöhnlich gleichbedeutend mit 
den Wörtern auch sogar, oder sondern auch sogar, somit als eine 
Verbindungspartikel angesehen und gebraucht werde," aber er erklärt 
auch: — „Daß das Wörtchen selbst nicht bloß eine Ver bindungspartikel sey, 
sondern daß dasselbe häufig auch gebraucht wird, um hinsichtlich einer Per¬ 
son, eines Objectes, eines Umstandes oder einer Handlungsweise einen 
besondern Nachdruck, eine beabsichtigte Hervorhebung fühlbar zu machen, 
bewähren nicht nur die Schriften unserer besten philosophischen Sprach¬ 
forscher, sondern es bestätiget dieses auch der bekannte Sprachgebrauch. 
Wenn man z. B. sagt: Selbst ich habe dieses geschrieben (nicht ich 
selbst) *); oder das Handeln selbst zeigt gewöhnlich die Triebfeder, die 
den Menschen dazu bestimmte u. s. w. so stellt sich in diesen Sätzen das 
Wörtchen selbst lediglich nur als eine Hervorhebung, als ein besonderer 
Nachdruck dar." Diese und nicht die andere Bedeutung müsse im §. 609 
verstanden seyn, so unbestritten es auch sey, daß in vielen andern Para¬ 
graphen des Gesetzbuches gerade diese andere Bedeutung vorwalte. Denn 
pfaßt man das Wörtchen selbst als eine Verbindungspartikel auf" (also 
in der Bedeutung von sogar)," so muß man dann auch zugeben, daß da¬ 
durch immer eine Verbindung entweder mit einem wirklich ausgedrückten, 
oder doch gedachten vorhergehenden Satze entweder directe oder indirecte 
dargestellt wird. Wenn man z. B. sagt: Nicht nur allein jenes, selbst 
dieses habe ich ihm zugestanden, oder: Selbst diesen Einwurf konnte er 
nicht wiederlegen, so drückt man im ersten Beyspiele directe, geradezu; 
im zweyten hingegen indirecte eine Verbindung aus. In diesem Letzteren 
nämlich dadurch, daß man versteht, daß er auch andere Einwürfe nicht 
»Allein, fährt der Herr Verfasser fort, sieht 
widerlegen konnte. 
man auf den im Gesetze (§. 609) aufgestellten Satz (Fall), worauf sich 
1) Auch Worte aus dem Texte des Buches, wie alle noch weiter in Parenthesen 
erscheinenden Worte, bey denen nicht ausdrücklich, daß sie des Referen¬ 
ten Worte sind, ersichtlich gemacht wird. 
Max-Planck-Institut für 
chte
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer