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Notizenblatt.
setzliche Ordnung zu Grunde liegt, durch Erklärung des Urtertes und
Einreihung der Novellen practischen Nutzen als den einzigen Zweck
begründen, so dürfte die legale Ordnung der geradeste, und offen=
bar für den Richter der sicherste und klarste Weg zum Ziele seyn.
Dieses Bedürfniß scheint der Hr. Verfasser anerkannt zu haben,
indem er den gegenwärtigen Leitfaden über den bayerischen Civilpro=
ceß im legalen Systeme herausgibt. Er besteht in einer genauen
Inhaltsanzeige des Cod. jur. bav. jud. vom J. 1753 nach der Folge
der. Cap. und §5. mit fortlaufender Hinweisung auf die entsprechen=
den 85. seines vollständigen Handbüches des bayeri¬
schen Civilprocesses, welches nach einem wissenschaftlichen
Systeme, nach jenem des Thibaut bearbeitet ist (s. gegenw. Zeit¬
schrift; Jahrg. 1827; 3. B.; S. 473).
Im Anhange folgen 1.) ein Publicationspatent des Cod. jud.
vom 14. Dec. 1753; 2.) die Verordnung vom 4. Octob. 1810, die
Einführung des Cod. jud. in allen Theilen des Königreiches betref.;
3.) ein Auszug aus der Verord. v. 27. April 1813 über die Abfas=
sung der Entscheidungsgründe; 4.) eine Liste der in den kreitmayr'¬
schen Anmerkungen vorkommenden Seitenzahlen nach der im Hand=
buche des Hrn. Verf. citirten Ausgabe vom J. 1778; in kl. 8., vergl.
mit den Ausgaben vom J. 1778 in Fol. und v. J. 1813 in gr. 8.;
5.) eine Inhaltsanzeige des gegenwärtig den Ständen vorgelegten
revidirten Entwurfes der Proceßordnung; 6.) eine vergleichende Liste
der §8. des Handbuches mit den §§. des Cod. jud. und den neuen
Entwürfen; 7.) weitere Berichtigungen und Zusätze zu beyden Thei¬
len des Handbuches; dann, zwischen 6. und 7. eingeschaltet, eine
Zugabe, welche das 21. Cap. des neuesten bayer. Entwurfes enthält,
das Cap.: Von dem mündlichen Verfahren nach geschlossenem schrift=
lichen Vorverfahren.
(Vergl. die Jahrbücher der ges. deutsch. jurist. Lit.; VII. B.;
2. Hft.; S. 179.)
D. J. Wy.
Lehrbuch des Teutschen gemeinen bürgerlichen Processes von D.
Christoph Martin, Großherzoglich Sachsen=Weimari=
schen Geheimen Justiz=Rath und nicht academischem Mit=
glied des Großherzoglich und Herzoglich Sächsischen, auch
Fürstlich Reussischen Gesammt=Oberappellationsgerichtes zu
Jena. Zehnte verbesserte Ausgabe. Heidelberg, Universitäts=Buch=
handlung von Ch. F. Winter; 1827 (LIV und 567 S.; gr. 8.).
Die neunte Ausgabe dieses geschätzten Lehrbuches erschien im I
1826 (s. die vorliegende Zeitschrift; Jahrg. 1827; 3. B.; S. 315).
Max-Planck-Institut für