Full text: Zeitschrift für österreichische Rechtsgelehrsamkeit und politische Gesetzkunde (Jg. 1828, Bd. 3 (1828))

Rec. ü. v. Hempel=Kürsinger's a. ch. Uebersi. d. Ges. 118 
diese Behauptung wahr, so fehlt der Verf. geradezu gegen seinen Zweck, 
indem er den Lernenden solche Entscheidungsquellen angibt, die un¬ 
gesetzlich sind, und die daher dieselben in Zukunft als Parteyen oder 
Vertreter irre führen, und die sie als Richter nicht brauchen dürfen. 
Daraus fließen nun manche irrige Ansichten. So rechnet der Verf. 
S. 59 den Assecuranzvertrag zu den Contracten bonae li¬ 
dei, und erklärt ihn darum für ungültig, wenn Betrug unter¬ 
läuft. Entweder will nun der Verf. diese Behauptung eine rein spe¬ 
culative nennen, — oder sie auf unser positives Gesetz stützen. — Al¬ 
lein die bloße Speculation der Rechtsphilosophie kennt die Unterschei¬ 
dungen zwischen Contract und Vertrag, und zwischen contractus 
stricti juris und bonae fidei nicht; — unser bürgerl. Gesetzbuch aber 
hat sie aufgehoben. Daher ist für den öster. Juristen (und ein solcher 
ist der Verf., gleichwie es jener werden soll, für den er seine Schrift 
bestimmte) — der Versicherungsvertrag im Falle eines Betruges von 
Seite der Contrahenten dann und darum ungiltig, wenn und weil 
ihn der 1291. §. des a. b. G. B. ausdrücklich für ungiltig erklärt. 
Die dritte Bemerkung betrifft die allzu gehäuften Pri¬ 
vat=Autoritäten. Der Verf. thut dadurch seinem Werke Ab¬ 
bruch, weil es den Geist der Einheit verliert; — er schadet sich 
auch selbst, weil er besorgt erscheint, es könne keine seiner Ansichten 
auf eignen Füßen stehen, — und er erschweret dem Leser das Ver¬ 
stehen der Sache selbst, der am Ende nicht weiß, was er glauben 
soll, wenn ein Werk eigne Ansichten, fremde Meinungen, noch gil¬ 
tige Gesetze und aufgehobene ganz ungesondert unter einander mengt. 
Professor D. Stöger. 
Alphabetisch=chronologische Uebersicht der k. k. Gesetze und Ver¬ 
ordnungen vom Jahre 1740 bis zum Jahre 1821, als Haupt= 
Repertorium über die theils mit höchster Genehmigung, theils 
unter Aufsicht der Hofstellen in 79 Bänden erschienenen poli¬ 
tischen Gesetzsammlungen. Bearbeitet und unter Aufsicht der 
k. k. Hofkanzley herausgegeben von Joh. Nep. Fr. v. 
Hempel=Kürsinger, k. k. wirklichem Hof=Secretär. 
Sechster Band. Mech. bis Ott. 1826 (532 S.). — Siebenter 
Band. P. bis Sani. (805 S.). — Achter Band. Sand. 
bis Standg. (653 S.). — Neunter Band. Ständi. bis 
Tyr. (605 S.). — Zehnter Band. U bis 3 (498 S.). 1827. 
Wien. Bey Joh. Georg Ritter von Mösle's sel. Witwe (gr. 8.). 
Mit den hier angezeigten Bänden schließt sich dieses sehr nützliche 
Werk, welches durchgängig mit derselben Genauigkeit und demselben 
Max-Planck-Institut für
	        
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