Inhaltsverzeichniß
des ersten Bandes.
Hauptblatt vom Januar bis Juni.
I. Bemerkungen über die Lehre von dem Kaufmannsstyle. Vom Hrn. Dr.
Fr. Kav. Haimerl, k. k. o. ö. Professor der Rechte in Prag
II. u. VI. Darstellung des rechtlichen Wirkungskreises der in Rücksicht auf Verlassenschaften -
bestellten Curatoren, mit Angabe der diesfalls in der Praxis
bestehenden Mißgriffe. Vom Hrn. P. E. Gspan, k. k. Landrathe
in Grätz
14 u.
III.
Bemerkungen über einige Ueberweisungsarten im Wucherprocesse, insbesondere -
über die Beweiseskraft der Aussagen des Bewucherten, seiner Falie -
und Hausgenossen. Von einem gal. Justiz=Beamten
IV. Ueber die gänzliche Nachsicht des Aufgebotes bei solchen Brautleuten
welche verschiedenen politischen Behörden unterstehen, mit Berücksichtigung -
einiger Fälle der Praris. Vom Hrn. Dr. A. Schuller, ö. Civ.
u. Mil. Agenten
V. Erörterungen über die rechtlichen Wirkungen der Gewerb=Vormerkbücher,
Vom Hrn. Dr. A. Hüttenbrenner, Vice=Bürgermeister in Grät
VII
Ueber das Verbrechen der Rückkehr eines Verwiesenen. Vom Hrn. Dr.
I. C. Passy, k. k. l. f. Pfleger zu Abtenau
VIII. u. XII. Einige Bemerkungen über zwei einander widersprechend scheinende -
und doch nicht selten vorkommende Klagen über unsere Strafgesetzgebung -
und Strafgerichtspflege. Vom Hrn. Dr. Hieronymus
von Scari, k. k. o. ö. Professor der politischen Wissenschaften und der
Statistik zu Innsbruck
133 u. 197
IX
Bemerkungen über die Unterbrechung der Verjährung nach dem Str. G.
über Gef. Uebertretungen. Vom Hrn. Jos. Tandler, k. k. Cameral¬Concipisten -
169
X. Betrachtungen über das österr. Privilegienpatent vom 31. März 1832 und
über Privilegien=Gesetzgebung überhaupt. (II. Art Geheimhaltung und
Oeffentlichkeit der Beschreibung.) Vom Hrn. Dr. A. Schuller,
öff.
Civil= u. Militär=Agenten
176
XI. Ueber den derogirenden Einfluß des a. b. G. B. auf die Vorschriften des
§. 342 der a. G. O. Von Hrn. Dr. Wolfgang Wessely,
188
XIII. Von der Amortisirung der auf den Ueberbringer lautenden Privaturkunden. -
Vom Hrn. Dr. Ellinger
226
XIV.
Beitrag zur Lösung der Rechtsfrage: In wie fern einer Hypothekarforderung -
neue Bestimmungen unabhängig von den nachfolgenden Hypothekargläubigern -
und ohne Verlust des Vorzugsrechtes beigelegt werden -
dürfen? Vom Hrn. Dr. Franz Ritter von Minasiewicz
233
XV
Ueber die Gesetzeskraft der Bergordnung des freien k Bergwerkes Sanct
Joachimsthal. Vom Hrn. Dr. Franz X. Schneider, o. ö. Profesfor -
des Bergrechtes an der Universität zu Prag
242
Max-Planck-Institut für
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