Inhaltsverzeichnis : Handbuch der vom Jahre 1572 bis auf die neueste Zeit erschienenen noch jetzt gültigen Civil-Prozeß-Gesetze des Königreichs Sachsen (2)

XIV
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Mandat,  den  künftigen  Geschäftsstyl  in  Bezug  auf  die  landesherr295 =

lichen  Behörden  betr.;  vom  21.  März  1831
Anschlag  des  Appellationsgerichtes,  die  an  die  Stelle  der  von  selbigem
bisher  erlassenen  Rescripte  tretenden  Verfügungen  betreffend;  vom
296
9.  April  1831..
Verordnung  an  das  Obersteuercollegium,  den  Stempel  von  Auctio297 =

nen  und  Subhastationen  betr.;  vom  11.  April  1831.
Mandat,  die  Aufhebung  des  Schuldthurmprocesses  betr.;  vom  15.
297
Juni  1831.
Verordnung  des  Königl.  Staatsministerii  des  Cultus  und  öffentlichen
Unterrichtes  an  das  Universitätsgericht  zu  Leipzig,  die  Appellationen
in  Schuldsachen  der  Studirenden  betr.;  vom  29.  Decbr.  1831.  298
Verordnung,  die  Form  der  Notariatsinstrumente  betr.;  vom  11.  Fe298 ¬

bruar  1832.
Verordnung  der  Oberamtsregierung  zu  Budissin,  die  Unstatthaftigkeit
der  Assessurgebühren  in  geringfügigen  Rechtssachen  und  bei  Recog299 ¬

nitionen  betr.;  vom  5.  März  1832..
Gesetz  über  Ablösungen  und  Gemeinheitstheilungen  vom  17.  März
290
1832.  Abschnitt  VI.  VII.  §.  167—291..
Verordnung,  das  Verfahren  auf  die  bei  dem  Leipziger  Handelsgerichte ¬
  gegen  Erkenntnisse  eingewendeten  Appellationen  betr.;  vom
328
8.  Juni  1832.
Verordnung,  die  Form  der  Communication  zwischen  den  städtischen
Verwaltungs=,  Polizei-  und  Gerichtsbehörden  betr.;  vom  15.  Ja329 ¬

nuar  1833.
Verordnung  an  sämmtliche  in  Civilsachen  erkennende  Behörden,  die
in  Erkenntnissen,  worin  eine  Klage  als  in  der  angebrachten  Mase
unstatthaft,  verworfen  werden  soll,  zu  gebrauchende  Formel  betr.;
331
vom  9.  Febr.  1833.
Verordnung,  die  Einreichung  von  Handzeichnungen  oder  Rissen  bei
Berichtserstattungen  in  Bausachen  betr.;  vom  27.  Juli  1833..  331
Gesetz  über  die  Beweiskraft  der  Bücher,  Schlußzettel  und  Attestate
332
der  verpflichteten  Mäkler;  vom  21.  Septbr.  1833.
Gesetz,  einige  Bestimmungen  in  Ansehung  des  Handelsgerichtsproces336 ¬

ses  betr.;  vom  21.  Septbr.  1833.
Verordnung  der  Königl.  Landesdirection  an  den  Stadtrath  zu  Dres339 =

den,  die  Dresdener  Mäklerordnung  betr.;  vom  14.  April  1834.
            
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