Objekt : Schlegel, Karl August Moriz: Kritische und systematische Darstellung der verbotenen Grade der Verwandtschaft und Schwägerschaft bey Heyrathen nach dem Mosaischen Gesetze, dem Römischen und canonischen Rechte, und den protestantischen Kirchenordnungen mit besonderer Hinsicht auf die Chur-Braunschweig-Lüneburgischen Kirchenordnungen

1.  Abschn.  Nöthige  Erklärungen|  |
2
der  Mosheimischen  Moral,  8  Th.  S.  279  ff.  ist  viel
hieher  Gehöriges  gesammlet,  worunter  sich  aber  auch
manches  Unrichtige  und  Unbestimmte  findet.  —  Von  reformirten =
  Theologen  sind  vorzüglich  Beza  Lib.  de  repudiis -
  et  divortiis,  und  Chamier  Panstrat  Cathol  Tom,  III.
Lib.  18.  cap.  1.  2.  3.  anzuführen.  —  Unter  den  Theologen =
  der  römischen  Kirche  verdient  ganz  vornehmlich
Bellarmin,  Opp.  Tom.  III.  Lib.  un.  de  matrimonii
Sacramento,  cap.  24  -30.  empfohlen  zu  werden,  und
ist  insbesondere  über  die  mosaischen  Eheverbote  wohl
nicht  leicht  zur  damaligen  Zeit,  und  vielleicht  bis  auf
Michaelis,  etwas  Besseres  geliefert  worden.
Von  älteren  Lehrern  des  protest.  Kirchenrechts  hat  vornehmlich =
  Carpzov  in  seiner  Jurisprud.  eccles.  s.  consistoriali, -
  Lib.  II.  Tit.  5.  Defin.  75  sqq.  die  Lehre  von
der  Verwandtschaft,  und  Verschwägerung  ausführlich
behandelt.  -  Von  neueren  Lehrbüchern  des  Eherechts
und  Kirchenrechts  nenne  ich  hier  nur  folgende:
Schott  Einleitung  in  das  Eherecht  Nürnberg,  1786.
G.  L.  Böhmeri  Principia  juris  canonici.  Gottingae,
1791.
Schnaubert  Grundsätze  des  Kirchenrechts  der  Protestanten =
  und  Katholiken  in  Deutschland.  2  Theile.
Jena,  1792.  1794.
G.  Wiese  Grundsätze  des  gemeinen  in  Teutschland
üblichen  Kirchenrechts.  Göttingen,  1793.
Desselben  Handbuch  des  gemeinen  in  Teutschland
üblichen  Kirchenrechts.  2  Theile,  (der  dritte  wird
noch  erwartet).  Leipzig,  1799.  1800.
I.  Von
            
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