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Notizenblatt
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für den Monat Februar 1S44.
Anzeigen in= und ausländischer Werke.
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131 Entwurf eines Strafgesetzbuches für das König¬
reich Ungarn und die damit verbundenen Theile
durch eine Reichstags=Deputation in den Jahren 1841—1843 aus¬
gearbeitet. Aus dem ungarischen Originaltexte übersetzt. Leipzig1843,
bei Adolph Frohberger.
Wenn gegenwärtig die Verhandlungen einer Standschaft, die sich bis noch vor
Kurzem ohne sonderliche Theilnahme des Auslandes abspannen, die Blicke von
Europa mehr und mehr auf sich ziehen, so ist es wohl nicht allein das beweg
tere, buntere, mitunter tollere Leben der politischen Scene, sondern — wie man
annehmen darf — auch ein stoffliches Interesse, welches die Aufmerksamkeit so
mächtig fesselt. Und in der That drängen sich dort Fragen, welche im übrigen Eu¬
ropa um Jahrhunderte auseinander liegen, in einen Moment des politischen Le¬
bens zusammen, und überdies unter so eigenthümlichen politischen, kulturhistori¬
schen, nationellen, kurz weltgeschichtlichen Bedingungen, daß sie sich — und ge¬
hörten sie im übrigen Europa zu den abgehetztesten — in dem neuen Medium in
ganz neuer, frischer, eigenthümlicher Weise brechen und färben. Würdigt man
aber, was dort vorgeht, nach den Resultaten — und welch' passenderen Ma߬
stab gäbe es für praktische Bestrebungen? — so fällt der Abschluß für Regierung und
Standschaft gleich ehrenvoll und erfreulich aus. Wer denkt hierbei nicht an den
letztvergangenen Landtag mit seinen reichen Ergebnissen nach allen Richtungen le¬
gislativer Thätigkeit? Er war es auch, der mit der hochwichtigen Erneuerung
und Vervollständigung der ungarischen Justizgesetzgebung den Anfang machte,
durch Berathung jener Creditsgesetze (Wechsel=, Handels=, Fabriks=, Gesell¬
schafts=, Fracht=, Intabulations= und Cridagesetze), von welchen das Land mit
Recht einen Haupt=Impuls zur Aufschließung seiner ungeheuren, immer noch fast
todtliegenden materiellen Hilfsquellen erwartet.
Notizenblatt II. Heft 1844.
Max-Planck-Institut für