Full text: Zeitschrift für österreichische Rechtsgelehrsamkeit und politische Gesetzkunde (Jg. 1844, Bd. 3 (1844))

Notizenblatt. 
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Englands und Preußens *) nach Amerika gesendeten Commissäre nur die rauheste 
und härteste Form, welche dieses System annehmen kann, vor Augen. 
„Das System der Einzelhaft hat in der That eigenthümliche und sehr große 
Vorzüge, welche in's Auge springen müssen. 
»Seine Disciplin ist leicht und läßt sich auf einfache Vorschriften zurückführen, 
die, wenn sie einmal gegeben sind, nicht schwer befolgt werden. Es ist klar, daß, 
wenn die Sträflinge durch Mauern von einander getrennt sind, sie keinen Wider¬ 
stand entgegensetzen und sich keiner Unordnung schuldig machen können. Wenn 
dieses System einmal gut eingerichtet und die Gefängnißverwaltung einmal gut 
gewählt ist, so geht Alles gleichsam von selbst, gehorsam dem ersten Anstoße, der 
ihm gegeben worden. Dieser Grund, welcher in einem Lande, wie der Freistaat 
Genf, wo die Strafanstalt, obschon sie im Durchschnitte nur fünfzig Köpfe ent¬ 
hält, doch täglich und unmittelbar die besondere Aufmerksamkeit der Regierung 
und der gesetzgebenden Gewalt auf sich zieht, nur geringes Gewicht hätte, dieser 
erste Grund hat Ihrer Commission sehr bedeutend geschienen. Es handelt sich näm¬ 
lich darum, der Kammer ein Gefängnißsystem anzuzeigen, welches für eine große 
Zahl von Gefängnissen, die über ein weites Gebiet zerstreut sind, und in einem 
Lande das anwendbarste ist, wo die Centralverwaltung, wie groß ihre Geschicklich¬ 
keit und Macht sei, doch nie vernünftiger Weise hoffen kann, in jedem Augenblicke 
alle ihre Beamten und Diener in der Ausübung verwickelter und kleinlicher Vor¬ 
schriften zu leiten und zu überwachen. 
„Ihre Commission hat auch die Ueberzeugung gewonnen, daß das System der 
Vereinzelung unter allen Gefängnißsystemen die moralische Reform der Sträflinge 
am wahrscheinlichsten mache, und auf ihr Gemüth den kräftigsten und heilsamsten 
Einfluß äußere. Sie hat aber diesen Vorzug keineswegs überschätzt. Einem erwach¬ 
senen Sträflinge Ideen einzuflößen, welche von seinen bisherigen gänzlich abwei¬ 
chen, ihm ganz neue Gefühle einzuprägen, die Natur seiner Gewohnheiten wahrhaft 
zu ändern, mit Einem Worte aus einem großen Verbrecher einen tugendhaften 
Menschen zu machen, ist gewiß eine so gewagte und schwierige Unternehmung, daß 
sie nur selten gelingen kann, und daß es vielleicht nicht klug von der Gesellschaf 
wäre, wenn sie dieselbe zum einzigen Gegenstande ihrer Bemühungen machen 
wollte. Das System der Einzelhaft ist geeigneter als jedes andere, diese Besserung 
zu begünstigen, aber es kann selbe nicht sicherstellen. Es kann in dieser Hinsicht 
nur einen wahrscheinlichen Erfolg versprechen; in anderen Beziehungen aber 
gewährt es volle Gewißheit, und hierauf vorzüglich hat die Commission ihr Au¬ 
*) Nicht unwichtig ist der Umstand, daß einer dieser Commissäre (Dr. Julius in 
Berlin) Arzt und correspondirendes Mitglied der königl. Akademie der Medicin in 
über die nachtheilige Einwirkung, welche das 
Paris, somit sehr geeignet war, 
die Gesundheit der Gefangenen etwa ausüben 
System der Einzeleinsperrung auf 
könnte, ein Urtheil zu fällen. 
Max-Planck-Institut für
	        
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