Max-Planck-Institut für
Benennung
der
Artikel.
dgl., für welche keine
besonderen Zollsätze
bestehen, zu welchem
Gebrauche sie im
mer dienen mögen
Uhren aller Art, mit
Ausnahme der Holz
uhren, und zwar:
a) Taschenuhren mit
und ohne Gehäuse
Wand=, Stock-
Häng= und Reiseuh¬
ren mit und ohne
Gehäuse
Uhrenbestandtheile
ohne Unterschied, mit
Einschluß der rohen
Werke
(mouve¬
ments bruts), wel¬
che weder polirt noch
vergoldet und im
noch unfertigen Zu¬
stande zusammenge¬
setzt sind, dann Uhr
schlüsselröhrchen von
Stahl
Gesetzchronik.
Einfuhr
Zoll¬
stätten, bei
Maßstab
denen die
Zoll.
Verzol¬
der Ver¬
lung zu ge¬
zollung.
schehen
hat.
fl. kr.
1 Ctr. Sp
Legstätte
detto
1 Stück
detto
detto
v. j. G. d. W.
detto
Ausfuhr
Maßstab
Zoll.
der Ver¬
zollung.
1 Ctr. Sp.
1 Stück
detto
v. j. G. d. W.
287
Hlfs=
zoll¬
amt
detto
10 detlo
¼ detto