Alphabetisches Sachregister
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Gewähranschreibung um eine Verlassenschaftsrealität. Ob
der Erbe hierzu verpflichtet sey, und sodann die Veränderungsgebühr -
entrichtet werden müsse 1827. II. 57.
Gewährleistung bey Schenkungen und Vermächtnissen. Ueber
die Verbindlichkeit hiezu. 1825. I. 111. Wann solche bey Vergleichen -
eintrete, und welche Wirkung die Vindication des Vergleichsgegenstandes -
durch einen Dritten habe. II. 137.
Gewehr, dessen Wegnahme in Jagdgesetzübertretungsfällen 1828.
II. 153. s. auch Abdrückung.
Gewerbe, radicirte und ehehafte in Oberösterreich. 1827. II. 166.
Gewohnheiten, kaufmännische. s. Wechselrecht.
Giro. Ob die Bestimmung des Art. 32 der alten Wechselordnung
vom 1. October 1763, daß der Giro in Bianco nur als eine
Vollmacht zu gelten habe, auch in die neue-Wechselordnung
aufzunehmen sey. 1828. II. 227.
Gläubiger, s. Vorzugsgläubiger.
Griechisch=katholischer Ritus. Ueber den Ueberkritt von
demselben zum lateinischen Ritus und umgekehrt. 1825. I. 188,
Grenzscheidungsklage. Deren Gerichtsstand. 1825. II. 133.
Großältern. Die Legitimation der Enkel betreffend. 1826. I. 126.
Großmutter, väterliche; s. Vormundschaft.
Grundbuchsverfassung in Mähren; s. Pfandrecht stillschweigendes. -
Grundeigenthum in Böhmen, bestehend in den uneingekauften -
unterthänigen Gründen, dem zwischen der Obrigkeit und
den Unterthauen getheilten Eigenthume an unterthänigen Rustikalgründen, -
jenem der Freysassen, des böhmischen Kronlehens -
und der Städte. 1827. II. 257.
Gütergemeinschaft unter Eheleuten; s. Parallelen.
H.
Handanlegung, gewaltsame; s. Gewaltthätigkeit öffentliche. -
Handel mit Skaatspapieren. Ueber denselben. 1828. I. 275.
Mit Sclaven und deren Mißhandlung. 1829. I. 249.
Handelsleute, s. Gesetze.
Handlungen, gesetzwidrige; s. Gesetzwidrige.
Handlungsbücher. Ueber die Dauer der Beweiseskraft derselben.
1825. 1. 313. Deren Erfordernisse und die Ergänzung des halben -
Beweises durch Zeugen, durch Erfüllungseid. 1826. I. 35.
Ueber deren Recognoscirung und das hiebey zu beobachtende
Verfahren. 1825. I. 81.
Handlungsdiener. In wie fern durch deren Geschäfte die
Dienstherren verbunden werden können. 1825. I. 360.
Haupteid. Ueber dessen Unzulässigkeit zum Behufe des directen
Gegenbeweises, insbesondere der exceptio non numeratae pecuniae. -
1828. II. 31. Ob zu dessen Ablegung im Auftragungsoder -
Rückschiebungs=Falle der zum schweren oder schwersten
Kerker Verurtheilte fähig sey. 1829. I. 36. Ueber die Zeit der
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