Volltext : Österreichische Zeitschrift für Rechts- und Staatswissenschaft (Jg. 1848, Bd. 1 (1848))

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X.  Bemerkungen  zu  dem  Aufsatze  des  Herrn  Professors  Waser:  Ueber  die
Fragestellung  an  die  Kunstverständigen  bei  vorkommenden  Tödtungen.
Von  Herrn  Dr.  Langer,  k.  k.  Professor  der  Medicin
123
XI.  Von  dem  Verfahren  bei  der  Concurrenz  der  Gefällsübertretungen  mit
nach  den  allgemeinen  Strafgesetzen  strafbaren  Handlungen.  Von  Herrn
148
Dr.  J.  M.  Chlupp,  Professor  der  Rechte  in  Lemberg  ..
XII.  Bemerkungen  über  die  Behauptung,  daß  nach  den  österreichischen  Proceßgesetzen -
  wechselgerichtliche  Zahlungsauflagen  nur  gegen  die  regreßpflichtigen -
  Vormänner,  und  nicht  auch  gegen  die  Acceptanten  zulässig
seien.  Von  Herrn  Dr.  Eduard  Herbst,  Professor  der  Rechte  an  der
163
k.  k.  Universität  zu  Lemberg
XIII.  [31  Ueber  die  Einnahmequellen  des  Staates,  von  Magnus  Grafen
von  Moltke  (Hamburg  bei  Perthes,  Besser  und  Mauke.  1846.  8.
167
397  S.)  Angezeigt  von  Dr.  Ed.  Tomaschek:
III.  Heft.
XIV.  Versuch  der  Feststellung  des  Grundsatzes,  nach  welchem  die  Bemessung
des  Pflichttheiles  der  Notherben  eines  Weltgeistlichen  zu  geschehen  hat.
Von  Herrn  Joseph  Franz  Dworzak,  Doctor  der  Rechte  und  der
Philosophie,  Mitglied  der  juridischen  und  philosophischen  Facultät  an
1/1
der  k.  k.  Universität  zu  Wien
XV.  Ueber  die  Frage:  ob  das  Kaufen  und  Verkaufen  von  Losen  oder  Partialobligationen -
  eines  ausländischen  Privat=Lotterie=Anlehens,  oder  überhaupt -
  von  zur  Begründung  des  Anspruches  auf  eine  Theilnahme  an
einem  derlei  Lotterie=Anlehen  bestimmten  Urkunden,  in  jenen  Theilen
der  Monarchie,  in  welchen  das  Strafgesetz  über  Gefällsübertretungen
190
Giltigkeit  hat,  verboten  sei.  Von  Herrn  Dr.  Andreas  Kersovanni¬XVI. -
  Ueber  das  provisorische  Preßgesetz  vom  31.  März  1848.  Von  Dr.
199
Eduard  Tomaschek
XVII.  Die  Rechtsquellen  des  Civil=  und  des  Strafrechtes  in  den  deutschen
Bundesstaaten.  Mitgetheilt  von  Herrn  Dr.  Johann  Vesque  von  Pütt¬223 -

lingen,  k.  k.  Hofrathe
IV.  Heft.
Erste  Abtheilung.
XVIII.  Zur  Verständigung  über  den  nationalen  Staat  und  die  Wechselstellung -
  der  verschiedenen  Nationen  im  Staate.  Von  Herrn  Dr.  Leopold
Neumann,  k.  k.  Professor  der  Rechte  an  der  Theresianischen  Ritter¬257 -

.  .
akademie
Die  Rechtsquellen  des  Civil=  und  des  Strafrechtes  in  den  deutschen  Bundesstaaten. -
  Mitgetheilt  von  Herrn  Dr.  Johann  Vesque  von  Püttlingen,
275
k.  k.  Hofrathe.  (Schluß)
Max-Planck-Institut  für
            
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