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„altes Mädchen legt in einem Marktflecken bei Wien, wo es als Kin¬
„dermädchen diente, aus Heimweh Feuer." Und so erscheint der erzählte
Fall wenigstens indirect als ein Beitrag zur Lehre vom Brandstif¬
tungstriebe; — insoferne nämlich als er beweist, wie unendlich genüg¬
sam die Vertheidiger dieses Triebes sind, wenn es sich darum handelt,
Thatsachen zusammenzubringen, welche zur Bekräftigung ihrer Ansicht
dienen sollen.
Zwei Fälle aber, welche in ungleich näherer Beziehung zu der ge¬
dachten Lehre stehen, finden sich in der „Sammlung auserlesener
»gerichtlich-medicinischer Untersuchungen nebst Gutach¬
»ten," welche Herr Dr. Carl Snötiwy, k. k. Gerichtsarzt zu
Schärding am Jnn, bearbeitet und (Prag 1846) herausgegeben hat.
Beide Gutachten (S. 13-23) sind einfach und klar abgefaßt,
und entbehren jenen Schwall von Citaten gänzlich, durch den die deut=
schen Gerichtsärzte gewöhnlich ihr Wissen und ihre Gründlichkeit zu be¬
glaubigen sich bestreben. Aber sie sind auch völlig vorurtheilsfrei gehal¬
ten, und gelangen eben darum auf eine, nach meinem Dafürhalten ganz
überzeugende Weise zu dem Resultate, daß beide Thäterinnen im Zu¬
stande vollkommener Willensfreiheit und Zurechnungsfähigkeit gehandelt
haben, wenn gleich die begutachteten Fälle von der Art sind, daß ein
feuriger Anhänger der Pyromanie darin gewiß hinlänglichen Anlaß ge¬
funden haben würde, Unzurechnungsfähigkeit anzunehmen. Der erste
Fall betraf ein sechzehnjähriges Mädchen, welches jedoch noch
nicht menstruirt und überhaupt in den Sexualfunctio¬
nen so bedeutend zurückgeblieben war, daß es in dieser
Beziehung einem zwölfjährigen Mädchen glich. Seine
Erziehung war ganz vernachlässigt worden, und es war, nachdem es
einige Jahre ohne alle Beschäftigung blos mit Betteln zugebracht hatte,
in einen Dienst getreten, dessen Verrichtungen lediglich im Viehhüten
bestanden. Die Brandlegung, wodurch der ganze Bauernhof ein Raub
der Flammen wurde, geschah einzig aus dem Grunde, weil der Dienst¬
herr der Thäterin angekündigt hatte, daß sie den anderen Tag zum
Dreschen und Umwerfen des Getreides verwendet werden wird, vor wel=
cher schweren und ungewohnten Arbeit sie sich fürchtete. — Die zweite
Thäterin war dreizehn Jahre alt, die körperliche Constitution ihrem
Alter angemessen, weder die Menstruation, noch die molimina dazu
Max-Planck-Institut für