Herbst: über den sogenannten Brandstiftungstrieb.
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büchern des österreichischen Kaiserstaates (1834, XV. Bd.
S. 597) veröffentlicht. Jenes Mädchen war nämlich in einem Alter
von neun Jahren und sieben Monaten zu einer Familie in dem nahe bei
seinem Geburtsorte gelegenen Markte Ernstbrunn als Wärterin zweier
Kinder von fünf Wochen und von zwei Jahren in den Dienst gegeben
worden, und hatte bald darauf blos wegen des Wunsches, wieder zu
seinen Aeltern nach Hause zu kommen, innerhalb fünf Tagen beide
Kinder getödtet, und in einer an das Wohngebäude stoßenden Scheune
Feuer gelegt. Daß nun dieser Fall mit Feuerlust und gestörter Ge¬
schlechtsentwicklung durchaus nichts gemein habe (wie denn wirklich kei¬
ner von den beiden genannten Schriftstellern davon auch nur Erwäh¬
nung macht), — dafür sollte doch wohl das Alter des Mädchens, so
wie der Umstand hinlänglicher Beweis sein, daß ein und derselbe Be¬
weggrund nicht blos Brandlegung, sondern auch einen doppelten Mord
veranlaßte. Und wenn darüber noch irgend ein Zweifel obwalten könnte,
so müßte er verschwinden, wenn man das eigene Geständniß jenes Kin¬
des über seine Missethaten liest, welches folgermaßen lautete: „In
„Ernstbrunn gefiel es mir nicht; ich sehnte mich nach meinen Aeltern,
vich wußte, daß ich, wenn das kleine Kind stürbe, nach Hause gehen
„dürfe; daher legte ich diesem Kinde ein feines Tuch um den Hals,
»schnürte es zusammen, bis es ganz blau wurde; allein das Kind er¬
»barmte mir, ich nahm das Tuch wieder vom Halse, es bekam aber
„Fraisen und starb. Nun hoffte ich nach Hause gehen zu dürfen, dies
„geschah aber nicht; ich legte also Feuer an den Stadel, der neben un=
»serm Hause liegt, in der Hoffnung, durch den brennenden Stadel werde
vauch unser Haus nebst dem Kinde verbrennen, und wenn diese Leute
„kein Kind und kein Haus mehr haben, so brauchen sie kein Kindsmäd¬
»chen mehr. Da aber auch dies nicht gelang, so legte ich den kleinen
„Knaben auf das Bett, deckte sein Gesicht mit Pölstern zu, und setzte
»mich darauf, bis er sich nicht mehr rührte." (Zangerl a. a. O. S. 599.)
.
Nichts desto weniger figurirt auch dieser Fall unter jenen oben er=
wähnten neunundsechzig, welche Friedreich zum Beweise aufführt,
wie häufig der Brandstiftungstrieb bei jugendlichen Individuen vor¬
komme. Er unterläßt freilich dabei zu erwähnen, daß die Thäterinn
außer der Brandlegung sich auch zwei Tödtungen habe zu Schulden kom=
men lassen; er führt vielmehr einfach blos Folgendes an: „Ein 9½ Jahre
Max-Planck-Institut für