Full text: Österreichische Zeitschrift für Rechts- und Staatswissenschaft (Jg. 1847, Bd. 1 (1847))

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Hauptblatt. 
psychologischen — Gesichtspuncte behandelt werden können, und daß 
diese Behandlungsart kaum minderes praktisches Interesse darbiete, 
wie die ausschließend hermeneutische. Ich meine die Darstellung des 
Ganges schwieriger Untersuchungen und der vom Inquirenten angewen= 
deten Mittel ein Geständniß zu erwirken, die Erklärung des Seelenzu¬ 
standes des Thäters und seiner Motive bei nicht alltäglichen Verbrechen, 
die Nachweisung der Willensfreiheit und Zurechnungsfähigkeit oder des 
Mangels derselben in Fällen, wo solche in Zweifel gezogen wurden u. dgl. 
kurz Arbeiten jener Gattung, für welche Feuerbach's Darstellung 
merkwürdiger Verbrecher als ein freilich kaum zu erreichendes 
Muster angesehen werden kann. 
An derlei Arbeiten ist nun unsere Rechtsliteratur in der That 
außerordentlich arm *). Daher kann es nicht Wunder nehmen, wenn 
dieselbe einen einzigen Fall jugendlicher Brandstiftung aufzuweisen hat, 
nämlich die von Zeiller (in dieser Zeitschrift, J. 1825 II. Bd. 
S. 151) erzählte „Geschichte eines wegen Tödtung und 
Brandlegung behandelten neunjährigen Mädchens." 
Eben dieser Fall wurde, von der Zeiller'schen Bearbeitung unabhängig, 
durch Herrn Hofarzt Dr. Zangerl, dem die Verhältnisse aus 
eigener Wahrnehmung bekannt waren, in den medicinischen Jahr¬ 
*) Zeiller's Erzählung von einem angeblich im Wahnsinne verübten Morde 
(in seinen Beiträgen, IV. Bd. S. 141-191); — ein von Albach dar¬ 
gestellter Meuchelmord (in dieser Zeitschrift, J. 1827, II. Bd. S.286); 
ferner ein Fall eines Kindesmordes (mitgetheilt von Visini ebenda, J. 1834, 
I. Bd. S. 12, und vorzüglich deshalb merkwürdig, weil bei demselben von 
den Gerichtsbehörden gegen das beharrliche Gutachten der Gerichtsärzte die 
Zurechnungsfähigkeit als vorhanden angenommen wurde); — endlich ein 
von Kitka (ebenda, J. 1839 II. Bd. S. 231) anmerkungsweise erzähl- 
ter Fall von einem Brandstifter, der in erster Instanz zu zehnjährigem 
schweren Kerker verurtheilt, jedoch über die vom Obergerichte angeordneten 
weiteren Erhebungen geisteskrank befunden und schuldlos erklärt worden 
ist; — bilden die ganze Ausbeute, welche die in unseren sämmtlichen juri¬ 
stischen Zeitschriften enthaltenen Rechtsfälle in Ansehung der Frage über die 
Zurechnungsfähigkeit gewähren. — Treffliche psychologische Entwicklungen 
lieferte indeß neuerlich Herr Eduard Krenn, bei der Darstellung eines 
von einem Manne an seiner Frau versuchten Raubmordes (ebenda J. 1844, 
I. Bd. S. 89 folg.). 
de 
Max-Planck-Institut für
	        
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