Full text: Österreichische Zeitschrift für Rechts- und Staatswissenschaft (Jg. 1847, Bd. 1 (1847))

Anz. mehrerer Werke üb. d. Armenwesen. 
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Als Aufgabe seines Werkes nennt er nur (?) die Darstellung der 
eigentlichen Armenpflege (des sogenannten allgemeinen Armeninstitutes 
der Stadt Wien), so weit der durch selbe hervorgerufene Aufwand aus 
dem für die k. k. Residenzstadt bestehenden Armenfonde gedeckt wird. 
Allein auch hiemit ist die Aufgabe theils nicht in dem Umfange, in wel¬ 
chem sie der Verfasser zu lösen versuchte, angedeutet, theils sind wieder 
jene Institute, welche er selbst als mit dem allgemeinen Armeninstitute 
dem Principe nach in wesentlicher Verbindung bezeichnet, nicht ihrem 
Bestehen und ihrer Einrichtung nach behandelt. Nicht das erste, weil 
die k. k. Irren-, Gebär- und Findelanstalt, die Versorgungshäuser zu 
St. Andrä, Ybbs und Mauerbach ec., welche doch in dem Buche behandelt 
werden, ihre Dotation nicht aus dem Wiener Armenfonde erhalten; nicht 
das letztere weil, wenn um nur Eines Beispiels zu erwähnen, eine umfas¬ 
sendere Abhandlung über die Bezirksarmenpflege und über das allgemeine 
Krankenhaus in Wien für nothwendig erachtet wurde, auch eine wenig¬ 
stens allgemeine Angabe der Wirksamkeit der Kleinkinderbewahranstalten 
der barmherzigen Brüder und Schwestern und der Elisabethinerinnen 
nicht hätte fehlen dürfen, da diese Institute, wenn sie auch den Huma¬ 
nitätsanstalten beigezählt werden, in den meisten Fällen nur der Armuth 
eine wirksame Unterstützung angedeihen lassen. 
In der Einleitung bespricht der Verfasser die Quellen der Armuth 
und die Mittel derselben vorzubeugen. Streng genommen gehören 
diese Betrachtungen nach der einmal bezeichneten Tendenz des Buches 
nicht dahin; sie bilden den Gegenstand eines ganz anderen Zweiges der 
öffentlichen Obsorge; übrigens enthalten sie nichts Neues, was, wenn 
man schon auf praktischem Wege an die Lösung der Aufgabe 
gehen und sogar des Uebels Wurzel ausrotten will, nicht schon von An¬ 
deren und zwar gründlicher und besser beantragt worden wäre. Vielmehr 
enthält diese Abtheilung Manches geradezu Ungenügende und Unrichtige. 
So z. B. wird sich auch gegen die Beschäftigung der Armen mit in¬ 
dustriellen Arbeiten in der Wohnung ausgesprochen und als wesentlicher 
Grund mit die Betrüglichkeit, wozu die Dürftigkeit leicht verleitet, 
die Trägheit, Ungeschicklichkeit und Unordentlichkeit der 
Armen, „die sich leicht begreifen lassen" (!!) angeführt. Das sind 
harte Beschuldigungen und Anklagen, um nicht ein härteres Wort zu 
wählen, die der Verfasser gegen eine ganze Classe von Unglücklichen 
Max-Planck-Institut für
	        
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