Ueber das Erforderniß
der
gerichtlichen Insinuation bei der Er¬
lassung von Forderungen*).
Von dem
Herrn Obertribunals=Director v. Bolley
in Stuttgart.
Die Gesetze drücken sich sehr bestimmt darüber
aus, daß die Erlassung einer vollkommen erworbe=
nen Forderung eine wahre Schenkung sey, und sie
erklären namentlich, daß derjenige, welcher von
einer Verbindlichkeit befreit werde, ebenso anzusehen
sey, als hätte er das Object jener Verbindlichkeit
in Empfang genommen.
L. 9. l. 29. D. de don. (39, 5.)
L. 115. D. de reg. jur. vergl. mit
L. 2. D. de calumn. (3, 6.)
L. 49. D. de V. S.
L. 143. D. de V. S.
*) Dieser Aufsatz ist ein beim Civilsenat des Königl.
Obertribunals gehaltener Vortrag; jedoch sind die
Noten neu.
Hofacker Jahrb. IV. 1.
Staatsbibliothel
Max-Planck-Institut für
zu Berlin