Full text: Jahrbücher der Gesetzgebung und Rechtspflege im Königreich Württemberg (Bd. 4 (1831/34))

Ueber das Erforderniß 
der 
gerichtlichen Insinuation bei der Er¬ 
lassung von Forderungen*). 
Von dem 
Herrn Obertribunals=Director v. Bolley 
in Stuttgart. 
Die Gesetze drücken sich sehr bestimmt darüber 
aus, daß die Erlassung einer vollkommen erworbe= 
nen Forderung eine wahre Schenkung sey, und sie 
erklären namentlich, daß derjenige, welcher von 
einer Verbindlichkeit befreit werde, ebenso anzusehen 
sey, als hätte er das Object jener Verbindlichkeit 
in Empfang genommen. 
L. 9. l. 29. D. de don. (39, 5.) 
L. 115. D. de reg. jur. vergl. mit 
L. 2. D. de calumn. (3, 6.) 
L. 49. D. de V. S. 
L. 143. D. de V. S. 
*) Dieser Aufsatz ist ein beim Civilsenat des Königl. 
Obertribunals gehaltener Vortrag; jedoch sind die 
Noten neu. 
Hofacker Jahrb. IV. 1. 
Staatsbibliothel 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin
	        
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