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dermaligen Repräsentanten die Befugniß, sie zu
vertretten, in allen Stüken einräumen, wo sich
ihre Einwilligung vernünftiger Weise voraussezen
lasse. Dieß sei aber nicht der Fall, wenn von
Gegenständen die Rede sei, wovon die Fortdauer
ihrer politischen Existenz abhange und welche die
Gränze der Möglichkeit überschreiten. Und von
dieser Art seien die ihnen heuer überbürdeten
Staatsbeiträge. Sie übersteigen ihre dermaligen -
Kräfte und zernichten auch die
Möglichkeit ihrer Fortdauer.
Zum Beweis dieser, freilich sehr auffallenden,
zweiten Behauptung, durchgehen sie nun die vorzüglichsten -
Quellen ihrer Einkünfte, nämlich:
1.) das Obereigenthum bei ihren Unterthanen,
Stift, Gilt und Laudemien, 2.) die Jurisdiction | |
und deren Früchte, 3.) die theils aus dem Obereigenthum, -
theils aus der Jurisdiction entspringenden -
Schaarwerke, 4) die Erträgniß eigener
Oekonomie und 5.) verschiedene mit dem Adelstande -
verbundene Privilegien. Sie suchen theils
aus der Beschaffenheit derselben, theils aus den
mit ihrem Stande verbundenen Bürden, und
ihrer ganzen Lage, nach welcher der Adel auch
einen so grosen, wo nicht den grösten Theil zu
den indirecten Auflagen kontribuire, theils durch
Vergleichung mit den Quellen der Einkünfte der
übrigen Stände, des Prälaten=geistlichen=Bürger= -
und Baurenstandes, theils und hauptsächlich
auch aus der Art der Vertheilung des Dongratuit -
und der drükenden Ungleichheit der Belegung, -
Max-Planck-Institut für