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Hochdieselbe bei der genauen Erwägung der ge¬
genwärtigen Verfassung dieses Kreises sich selbst
nicht verbergen, daß verschiedene Mitglieder des¬
selben sich in solchen Verhältnissen befinden, welche
Ihnen bei der ruhmwürdigsten Bereitwilligkeit
für das allgemeine Wohl gleichwohl die Mittel
nicht gewähren mögen, die zu stellende Mann¬
schaft zu Fuß und zu Pferde in der gehörigen Zahl
und mit allen im Feld an Artillerie und dem
Generalstab hergebrachten Erfordernissen ausge¬
rüstet, so schlennig als es die Umstände erheischen,
in das Feld zu führen, und daß es für selbe zur
wesentlichen Erleichterung gereichen würde, wenn
sie Theilweise diese Schuldigkeit zu leisten die
Gelegenheit erhielten.
Sowohl aus dieser Betrachtung, als auch aus
jener, daß es äusserst daran gelegen ist, die
Streitkräfte eines so ansehnlichen Kreises, wie der
schwäbische ist — nicht auf eine längere Zeit
ganz zu vermissen und jeden möglichen Zuwachs
auf das äusserste zu betreiben, haben Se. königl.
Hoheit veranlasset, das dringendste Verlangen zu
erkennen zu geben, daß dermalen von selbem
ohne die ganze Organisation der betreffenden
Reichskontingente abzuwarten, einstweilen jene
Mannschaft, welche zum Kriegsdienste mit der größ=
ten Beschleunigung aufgebracht werden kann, sie
möge in einzelen Bataillons oder auch nur in
Kompagnien bestehen, an die Armee unter den
höchsten Befehlen Sr. königl. Hoheit abgegeben,
und zwar erstere dahin sogleich unmittelbar in
Marsch
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