Full text: Teutsche Staatskanzley (Jg. 1799, Bd. 9 (1801))

302 
Hochdieselbe bei der genauen Erwägung der ge¬ 
genwärtigen Verfassung dieses Kreises sich selbst 
nicht verbergen, daß verschiedene Mitglieder des¬ 
selben sich in solchen Verhältnissen befinden, welche 
Ihnen bei der ruhmwürdigsten Bereitwilligkeit 
für das allgemeine Wohl gleichwohl die Mittel 
nicht gewähren mögen, die zu stellende Mann¬ 
schaft zu Fuß und zu Pferde in der gehörigen Zahl 
und mit allen im Feld an Artillerie und dem 
Generalstab hergebrachten Erfordernissen ausge¬ 
rüstet, so schlennig als es die Umstände erheischen, 
in das Feld zu führen, und daß es für selbe zur 
wesentlichen Erleichterung gereichen würde, wenn 
sie Theilweise diese Schuldigkeit zu leisten die 
Gelegenheit erhielten. 
Sowohl aus dieser Betrachtung, als auch aus 
jener, daß es äusserst daran gelegen ist, die 
Streitkräfte eines so ansehnlichen Kreises, wie der 
schwäbische ist — nicht auf eine längere Zeit 
ganz zu vermissen und jeden möglichen Zuwachs 
auf das äusserste zu betreiben, haben Se. königl. 
Hoheit veranlasset, das dringendste Verlangen zu 
erkennen zu geben, daß dermalen von selbem 
ohne die ganze Organisation der betreffenden 
Reichskontingente abzuwarten, einstweilen jene 
Mannschaft, welche zum Kriegsdienste mit der größ= 
ten Beschleunigung aufgebracht werden kann, sie 
möge in einzelen Bataillons oder auch nur in 
Kompagnien bestehen, an die Armee unter den 
höchsten Befehlen Sr. königl. Hoheit abgegeben, 
und zwar erstere dahin sogleich unmittelbar in 
Marsch 
Max-Planck-Institut für
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer