Full text: Teutsche Staatskanzley (Jg. 1799, Bd. 9 (1801))

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10mo Zu Formirung der Truppen werden Se. 
königl. Hoheit unterthänig erbeten, einige Sam¬ 
melpläze zu bestimmen, wohin die betreffende 
Mannschaft, nach concertirter Abtheilung, ein= 
zurüken hat, und vom Tage der Einrükung in 
k. k. Verpflegnug treten solle. 
11m° Die Zeit der Einrükung dürfte auf den 
15ten Februar zu bestimmen seyn. 
Vorstehende Punctation wird Sr. königl. 
Hoheit zur höchstgefälligen und gnädigsten Ent¬ 
schliessung anmit devotest vorgelegt. 
Donaueschingen, den 9. Jenner 1800. 
Freiherr von Hebenstreit. 
Fürstl. Konst. Geh. Rath und Kanzler, al= | | 
Bevollmächtigter der Fürsten und 
Stände des schwäbischen Kreises. 
15. 
Beantwortung der Punctation, welche von 
dem Abgeordneten der schwäbischen Kreisver¬ 
sammlung, fürstl. Konstanzischen Hofkanzler 
Freiherrn von Hebenstreit, in Beziehung auf 
Wiederaufstellung des reichsschlußmäsigen 
Kontingents des schwäbischen Kreises 
übergeben worden ist. 
den 
Mit der entschiedensten Bereitwilligkeit, 
Fürsten und Ständen des schwäbischen Kreises 
die Wiederaufstellung des Kontingents auf alle 
nur immer mögliche Weise zu erleichtern, und 
nach 
Max-Planck-Institut für
	        
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