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10mo Zu Formirung der Truppen werden Se.
königl. Hoheit unterthänig erbeten, einige Sam¬
melpläze zu bestimmen, wohin die betreffende
Mannschaft, nach concertirter Abtheilung, ein=
zurüken hat, und vom Tage der Einrükung in
k. k. Verpflegnug treten solle.
11m° Die Zeit der Einrükung dürfte auf den
15ten Februar zu bestimmen seyn.
Vorstehende Punctation wird Sr. königl.
Hoheit zur höchstgefälligen und gnädigsten Ent¬
schliessung anmit devotest vorgelegt.
Donaueschingen, den 9. Jenner 1800.
Freiherr von Hebenstreit.
Fürstl. Konst. Geh. Rath und Kanzler, al= | |
Bevollmächtigter der Fürsten und
Stände des schwäbischen Kreises.
15.
Beantwortung der Punctation, welche von
dem Abgeordneten der schwäbischen Kreisver¬
sammlung, fürstl. Konstanzischen Hofkanzler
Freiherrn von Hebenstreit, in Beziehung auf
Wiederaufstellung des reichsschlußmäsigen
Kontingents des schwäbischen Kreises
übergeben worden ist.
den
Mit der entschiedensten Bereitwilligkeit,
Fürsten und Ständen des schwäbischen Kreises
die Wiederaufstellung des Kontingents auf alle
nur immer mögliche Weise zu erleichtern, und
nach
Max-Planck-Institut für