Full text: Teutsche Staatskanzley (Jg. 1799, Bd. 9 (1801))

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ferneren Beiziehung der Kassenrükstände zu 
ergreifen seien? 
III. was in Ansehung der Gegenforderungen 
einzeler Stände an die Kreiskasse und de= 
ren Aufrechnungen an den Kreisprästatio= 
nen zu beschliesen seyn möchte? 
IV. was wegen Vergütung und Ausgleichung 
der an den Kreis, theils für den Frühling 
und Sommer 1797. theils für den Winter 
1723 ergangenen kais. königl. Requisitio= 
nen und sonstigen Kriegsschadens für wei= 
tere Verfügungen zu treffen seien? 
V. wie die Rechnungssachen zu erledigen? 
VI. wie die Kreiseinnehmereirechnungen ab¬ 
zuhören und in Richtigkeit zu stellen seien? 
VII. was in Absicht auf das Strasenwesen 
etwa zu verfügen, endlich 
VIII. wie die Incidentpuncte zu erledigen 
seyn möchten. 
Wir werden nun in eben dieser Ordnung, 
den über diese Gegenstände gefaßten Schlüssen. 
welche wir unten mittheilen werden, da der 
Kreisabschied auf dieser Versammlung noch 
nicht errichtet wurde, in gedrängter Kürze einige 
wenige Bemerkungen voranschiken. 
3. 
Max-Planck-Institut für
	        
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