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Zweiter Abschnitt.
Ueberblik der Kriegsgeschichte des teutschen
Reichs.
(Fortsezung. Von der Konvention von Hohen=
linden bis zu dem Ende des Kriegs.)
§. 26.
Gang der Friedensunterhandlungen zwischen Oestereich
und Frankreich.
Die Waffenstillstands=Unterhandlungen zwischen
England und Frankreich, deren in dem 23ten §.
(Staatskanzlei vom Jahr 1800. Band II. Seite
214. u. f.) erwähnt worden ist, waren immer
noch nicht abgebrochen, als die Konvention zu
Hohenlinden am 20. Sept. geschlossen wurde;
ob gleich diese Unterhandlungen so lau als mög¬
lich geführt wurden, und die Ansprüche beider
Regierungen sie immer weiter von einander ent¬
fernten. Jn der Konvention von Hohenlinden
hatte der Kaiser durch Abtrettung der seit der
Konvention von Parsdorf blokirt gewesenen drei
Festungen, Philippsburg, Ulm und Jngolstadt,
der französischen Regierung einen Bewels von dem
Wunsche, der Geisel des Kriegs Einhalt zu thun,
geben wollen, es war mithin zu erwarten, daß
Oesterreich sich nun in nähere Friedensunterhand=
lungen, sei es nun in Gemeinschaft mit England
oder ohne diese Macht einlassen würde. Lüne=
pille war durch gemeinsame Uebereinkunft
Oester=
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