Full text: Teutsche Staatskanzley (Jg. 1800, Bd. 4 (1803))

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Zweiter Abschnitt. 
Ueberblik der Kriegsgeschichte des teutschen 
Reichs. 
(Fortsezung. Von der Konvention von Hohen= 
linden bis zu dem Ende des Kriegs.) 
§. 26. 
Gang der Friedensunterhandlungen zwischen Oestereich 
und Frankreich. 
Die Waffenstillstands=Unterhandlungen zwischen 
England und Frankreich, deren in dem 23ten §. 
(Staatskanzlei vom Jahr 1800. Band II. Seite 
214. u. f.) erwähnt worden ist, waren immer 
noch nicht abgebrochen, als die Konvention zu 
Hohenlinden am 20. Sept. geschlossen wurde; 
ob gleich diese Unterhandlungen so lau als mög¬ 
lich geführt wurden, und die Ansprüche beider 
Regierungen sie immer weiter von einander ent¬ 
fernten. Jn der Konvention von Hohenlinden 
hatte der Kaiser durch Abtrettung der seit der 
Konvention von Parsdorf blokirt gewesenen drei 
Festungen, Philippsburg, Ulm und Jngolstadt, 
der französischen Regierung einen Bewels von dem 
Wunsche, der Geisel des Kriegs Einhalt zu thun, 
geben wollen, es war mithin zu erwarten, daß 
Oesterreich sich nun in nähere Friedensunterhand= 
lungen, sei es nun in Gemeinschaft mit England 
oder ohne diese Macht einlassen würde. Lüne= 
pille war durch gemeinsame Uebereinkunft 
Oester= 
Max-Planck-Institut für
	        
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