Full text: Teutsche Staatskanzley (Jg. 1800, Bd. 4 (1803))

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Gefangenschaft Verfallenen werden nach und nach 
mittelst der Zeit bekannt gemacht werden. Da 
zur Beerdigung der Todten, und zur Auswechs= 
lung der beiderseitigen Gefangenen eine 48stün¬ 
dige Zeitfrist von beiden Theilen bestimmt war, 
so ergab sich von daher die Gelegenheit zur wei= 
tern Verabredung, nach welcher, bevor Feind= 
seligkeiten wieder anfangen können, eine 10ta¬ 
gige Aufkündigung vorausgehen soll, und nach 
eben dieser Verabredung wird die k. k. Armee am 
Po und Mincio aufgestellt. 
12.) Bekanntmachung des Waffenstillstands von 
Alexandria bei der Oestreichischen Armee 
am 16. Junius. 
Vermög einer getroffenen Konvention hören 
vom gegenwärtigen Augenblik an alle Feindselig¬ 
keiten auf. Die Posten bleiben ausgestellt, wie 
sie dermal sind, und halten sich ruhig. Doch darf 
auf den Vorposten das Zusammentreten mit dem 
Feinde weder der Mannschaft, noch den Offiziers 
gestattet, folglich auch keine wechselseitige Freund¬ 
schaftsbezeugung und Vertraulichkeit erlaubt wer= 
den. Haupt=Quartier Alessandria, den 16. Jun. 
1800. Melas, General der Kavallerie. 
13.) Hofbericht vom 2. Julius 1800. 
Nach einer von dem General der Kavallerie 
von Melas unterm 22. eingelangten Meldung 
wird die in die lezthin angedeutete Position auf 
dem 
Max-Planck-Institut für
	        
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