Volltext : Teutsche Staatskanzley (Th. 12 (1786))

7)  Knoͤrzerischer  Vorfall
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vorhin  bekannt  gemachten  Ursachen  lediglich  noch
zur  Zeit  pro  persona  privata  zu  achten,  in  welcher -
  letztern  Eigenschaft  Niemand  der  Eintritt
auf  das  Sessions=Zimmer  erlaubt  sey,  er  gleichwohl -
  in  gedachtes  Crais=Sessions=Zimmer  sich
zu  verfügen  ermaͤchtiget  hatte,  ein  Betragen
welches  mit  der  Ordnung  und  Gebuͤhr  schlechterdings -
  nicht  vereinbarlich  sey,  und  ihnen  dahero
allerdings  sehr  beleidigend  seyn  müßte,  weßwegen -
  sie  denn  auch  die  behörige  Genugthuung  auf
Entschließung  höchster  und  hoher  Herren  Für|
sten  und  Stände  sich  vorzubehalten  hätten.  Legati -
  wollten  daher  verhoffen,  daß  gedachter  Hofrath -
  sich  von  selbst  bescheiden,  und  das  Crais=Sessions=Zimmer, -
  wohin  Niemand,  als  di  |  |
dazu  qualificirten  Personen  einzutreten  hätte,
verlassen,  somit  andern  unangenehmen  Weiterungen -
  dadurch  ausweichen  würde,  immassen
uͤbrigens  die  ganze  Sache  vor  der  Hand  blos  auf
Instructions=Einholung,  salvis  juribus  Domus -
  Hohenloicae  et  cujuscunque  tam  quoad
possessorium  quam  petitorium  beruhe.
Sollte  sich  aber  ersagter  Herr  Hofrath  diesem -
  Antrag  nicht  fügen,  und  auch  die  von  mir
gütliche
auf  alle  mögliche  Weise  zu  machende
Ermahnungen  ohne  Wirkung  bleiben;  so  hätte -
  ich  demselben  zu  erklären,  daß,  wenn  er
sich  in  der  Güte  nicht  zum  Abtritt  verstehen
wollte,  bereits  die  Ordre  gestellet  sey,  ihn  auf
eine  solche  Weise  aus  dem  Sessions=Zimmer
abtret¬Max-Planck-Institut -
  für
            
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