7) Knoͤrzerischer Vorfall
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vorhin bekannt gemachten Ursachen lediglich noch
zur Zeit pro persona privata zu achten, in welcher -
letztern Eigenschaft Niemand der Eintritt
auf das Sessions=Zimmer erlaubt sey, er gleichwohl -
in gedachtes Crais=Sessions=Zimmer sich
zu verfügen ermaͤchtiget hatte, ein Betragen
welches mit der Ordnung und Gebuͤhr schlechterdings -
nicht vereinbarlich sey, und ihnen dahero
allerdings sehr beleidigend seyn müßte, weßwegen -
sie denn auch die behörige Genugthuung auf
Entschließung höchster und hoher Herren Für|
sten und Stände sich vorzubehalten hätten. Legati -
wollten daher verhoffen, daß gedachter Hofrath -
sich von selbst bescheiden, und das Crais=Sessions=Zimmer, -
wohin Niemand, als di | |
dazu qualificirten Personen einzutreten hätte,
verlassen, somit andern unangenehmen Weiterungen -
dadurch ausweichen würde, immassen
uͤbrigens die ganze Sache vor der Hand blos auf
Instructions=Einholung, salvis juribus Domus -
Hohenloicae et cujuscunque tam quoad
possessorium quam petitorium beruhe.
Sollte sich aber ersagter Herr Hofrath diesem -
Antrag nicht fügen, und auch die von mir
gütliche
auf alle mögliche Weise zu machende
Ermahnungen ohne Wirkung bleiben; so hätte -
ich demselben zu erklären, daß, wenn er
sich in der Güte nicht zum Abtritt verstehen
wollte, bereits die Ordre gestellet sey, ihn auf
eine solche Weise aus dem Sessions=Zimmer
abtret¬Max-Planck-Institut -
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