318 Streit über die Ernennung
Die Besorgung einer vollständigen zweiten
Ausgabe dieses Dürrischen Gutachtens war
also wirklich ein verdienstliches Werk.
Was nun den Innhalt dieses Responsums
betrift: so enthält dasselbe die Beantwortung fol¬
gender aufgeworfenen Fragen:
1) Was von der= mit Ihrer hochfürstl. Gnaden
zu Freisingen eingegangenen und hier beigeschlos¬
senen Wahlverein und derselben Standhaftigkeit
bei dem Kaiserl. Reichshofrath überhaupt zu hal¬
ten sey? *)
2)
*) Die Ausführung über diese Frage ist eine der wichtig¬
sten, weil der Verfasser hier alle jene Reichshofraths¬
erkenntnisse zusammen gestellt hat, welche in den be¬
kannten Streitigkeiten über die Giltigkeit der Wahl¬
kapitulationen, gegen die von dem Reichshofrath als
wider rechtlich erkannten Anmassungen der Domkapi¬
tel in den bekannten Prozessen gegen die Domkapitel
zu Wirzburg im Jahr 1698., zu Eichstädt im
Jahr 1759. und zu Speier im Jahr 1781. ergangen
sind. Es sind also hier alle diejenigen Gegenstände
herausgehoben, bei welchen jenes Reichsgericht die¬
den Wahlkapitulationen eingerükten Bestimmungen
als Eingriffe theils in die landesherrlichen Befugnisse
des Regenten, theils in die kaiserlichen Reichshoheits¬
rechte angesehen hat; und dann hat der Verfasser die
Freisingische Wahlkapitulation nach jenen Grund¬
säzen geprüft und zum Theil auch diese Grundsäze
selbst angefochten.
Aber
Max-Planck-Institut für