Full text: Teutsche Staatskanzley (Th. 39 (1800))

318 Streit über die Ernennung 
Die Besorgung einer vollständigen zweiten 
Ausgabe dieses Dürrischen Gutachtens war 
also wirklich ein verdienstliches Werk. 
Was nun den Innhalt dieses Responsums 
betrift: so enthält dasselbe die Beantwortung fol¬ 
gender aufgeworfenen Fragen: 
1) Was von der= mit Ihrer hochfürstl. Gnaden 
zu Freisingen eingegangenen und hier beigeschlos¬ 
senen Wahlverein und derselben Standhaftigkeit 
bei dem Kaiserl. Reichshofrath überhaupt zu hal¬ 
ten sey? *) 
2) 
*) Die Ausführung über diese Frage ist eine der wichtig¬ 
sten, weil der Verfasser hier alle jene Reichshofraths¬ 
erkenntnisse zusammen gestellt hat, welche in den be¬ 
kannten Streitigkeiten über die Giltigkeit der Wahl¬ 
kapitulationen, gegen die von dem Reichshofrath als 
wider rechtlich erkannten Anmassungen der Domkapi¬ 
tel in den bekannten Prozessen gegen die Domkapitel 
zu Wirzburg im Jahr 1698., zu Eichstädt im 
Jahr 1759. und zu Speier im Jahr 1781. ergangen 
sind. Es sind also hier alle diejenigen Gegenstände 
herausgehoben, bei welchen jenes Reichsgericht die¬ 
den Wahlkapitulationen eingerükten Bestimmungen 
als Eingriffe theils in die landesherrlichen Befugnisse 
des Regenten, theils in die kaiserlichen Reichshoheits¬ 
rechte angesehen hat; und dann hat der Verfasser die 
Freisingische Wahlkapitulation nach jenen Grund¬ 
säzen geprüft und zum Theil auch diese Grundsäze 
selbst angefochten. 
Aber 
Max-Planck-Institut für
	        
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