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gehenden Amte als Bürgermeister und Ortsvorstände,
oft ohne hinlängliche Vorbereitung und Vorkenntniß,
zu Entwerfung und Abfassung solcher Ehe= und Kaufbriefe =
berufen sind.
4.
Heirathsbrief
zwischen Leonhardt Jochim zu Weitengesäß, einem,
und Katharina, Benedict Mäders zu Buch ehelilichen =
Tochter, anders Theils.
Kund und offendar sey männiglich: daß im Namen =
der heiligen Dreifaltigkeit, dem Allmächtigen zu
Lob, auch Mehrung und Pflanzung güter Freundschaft,
eine Ehe und Heirath zwischen Leonhardt Jochin,
Valten Jochims zu Weitengesäß eheleiblichen Suhne
an einem, und Katharina, Benedict Maders zu
Buch ehelichen Tochter anders Theils, mit Vorwissen,
gehabtem Rath und Bewilligung beiderseits Eltern,
Verwandten und Freunde, nachgeschriebenermaßen abgetedt ¬
und beschlossen worden, also: daß obherürter
Lienhardt gedachte Katharinen und sie hinwiederem
ihn freiwillig zur Ehe nehmen, haben und behalten.
und sie beide solchen ihren Ehestand, nach christlicher
Ordnung und Einsatzung, altem löblichen Gebrauch
nach, bestätigen und vollziehen und wie frommen Eheleuten ¬
geziemt, gegen einander die Zeit ihres Lebens
sich verhalten sollen und wollen.
Demnach genannter Mader ihr Vater obberürter
Katharina, feiner Tochter, 28 fl., 1 Kuh oder 5 fl.
seinem Gefallen nach dafür, 1 Schwein oder 1 fl.,
Bett und 2 Leilach, ein Mantel oder 2 fl. an Geld.
1 Mltr. Korn und 1 Mltr. Haber zu rechter Ehe
und Heirathsteuer zu geben versprochen.