Volltext : Teutsche Staatskanzley (Th. 3 (1783))

zwischen  der  Krone  Frankreichrc.  7
wendung,  dem  Wienerischen  Friedenstractat  vom
Jahr  1738.  gemäß,  ein  für  beede  Seiten  vortheilhafter -
  Territorialaustausch  zum  Vorschlag  gekommen -
  sey.
Da  nun  dieses  Geschäft  nach  so  langjähriger
Unterhandlung  dermalen  endlich  so  weit  gediehen,
daß  dessen  vollständige  Vollziehung  lediglich  von
Euer  Kaiserl.  Königl.  Majestät  allerhöchsten -
  Einwilligung  und  Begnehmigung,  so  wie  des
Reichs,  abhanget,  so  hat  die  Vormundschaft  des
dermalen  zur  Succession  gekommenen  minorennen
Grafen  von  der  Leyen  für  schuldig  erachtet,  die
eigentliche  Beschaffenheit  der  Sache,  und  den  ganzen -
  Laufe  des  Geschäfts  zur  mehreren  Erläuterung
und  ihrer  vollständigen  Rechtfertigung  allerunterthänigst -
  vorzulegen,  welches  unterzeichneter  Mitvormund -
  in  gegenwärtiger  Vorstellung  allergehorsamst -
  bemerken  will.
Die  gräflich=Leyische  Familie  besitzet  von  geraumer -
  Zeit  her,  nebst  der  an  denen  Lothringischen
Gränzen  gelegenen  theils  lehenbaren,  theils  allounmittelbaren -
  Reichsherrschaft,  Bliscastel,
dialen
auch
1stens  noch  drey  von  dem  Erzstift  Trier,  zu
gehende  Dorfschaften,  Namens  Wölferdin=  =Lehen -

gen,  Wustweiler  und  Blischweyen,  welche  von
dem  Lothringischen  Territorio  ganz  inclaviret,  und
in  der  Nähe  der  Königlichen  Amtsstadt,  Sargemünd, -
  gelegen  sind;  sodann
2tens,
A  4
Max-Planck-Institut  für
            
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