Volltext : Teutsche Staatskanzley (Th. 3 (1783))

zwischen  der  Krone  Frankreich  rc.  5
die  Rückäusserung  erhalten,  daß  vor  wirklicher
Ertheilung  der  lehensherrlichen  Ratification  der
wahre  Ertrag  der  abzutrettenden  Lehenortschaften -
  sowol,  als  der  anerbottenen  Surrogaten
durch  eine  dahin  abzusendende  Kommission  untersucht -
  werden  muͤsse.  Es  kam  aber  doch  auch
auf  dem  Reichstag  zu  wechselseitigen  Aeusserungen. -
  Der  Kurtrierische  Herr  Gesandte  Herr
Baron  von  Linker  hat  nemlich  schon  im  Monath -
  Merz  dieses  Jahrs  bei  den  Gesandtschaften -
  durch  muͤndliche  Aeusserungen  jenen  gedoppelten -
  Vorbehalt  wiederholt  und  gebetten,  daß
bei  den  künftigen  Abstimmungen  über  die  Reichseinwilligung -
  zu  dem  geschlossenen  Gränz  und
Tauschvertrag  darauf  Ruͤcksicht  genommen  werden -
  mögtec);  und  die  Frau  Gräfin  von  der
Leyen  hat  sich  in  einem  den  7.  Apr.  d.  J.
an  den  Herrn  Hof=  und  Legationsrath  Marklof
erlassenen  Schreiben  ausführlich  über  diesen
Vorbehalt  erklärt,  auch  die  im  vorigen  §.  berüͤhrte -
  Urkunden  beigelegt.  Ich  werde  daher
unter
A  3
*)  Die  Gesandtschaften  äusserten  hierüber,  daß  sie
wünschten,  über  diesen  Antrag  etwas  schriftliches
zu  bekommen,  worauf  aber  Herr  Baron  von  Linker
versezte,  daß  er  dazu  nicht  angewiesen  sey.
Max-Planck-Institut  für
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer