Volltext : Teutsche Staatskanzley (Th. 15 (1787))

von  teutschen  Staatsangelegenheiten.  417
7)  Zollstrittigkeit  zwischen  ebendenselben.
Hingegen  hat  eben  dieser  Freyherr  von
Rumerskirch  sich  in  einer=  den  22.  Sept.  1786.
übergebenen  Vorstellung  am  Reichshofrath  wider
die  Fürstlich=Bayreuthische  Regierung  auch  über
Zollneuerungen  beschwert,  und  um  ein  Mandatum -
  inhibitorium  et  restitutorium  S.  C.  gebeten, -
  darauf  aber  in  einem  Concluso  vom
22  Jan.  1787.  folgende  Weisung  erhalten:
„da  es  hier  nicht  auf  solche  Erzeugnisse,  die
„zu  eigenem  Gebrauch  sind,  ankommt,  auch
„der  neuere  Besitzstand  nicht  erwiesen  worden,
„so  hat  das  gesuchte  Mandat  nicht  Statt.
Streit  zwischen  der  Fürstin  zu  Essen  und
3)
Thoren  und  dem  Magistrat  daselbst,  die  Aufhebung -
  des  Klosters  zum  neuen  Hagen  betr.
Zwischen  der  Fürstin  zu  Essen  und  Thoren
und  dem  Magistrat  daselbst,  ist  am  Reichshofrath -
  ein  Proceß  anhängig,  welcher  die  von
letzterem  erschwerte  Aufhebung  des  Klosters  zum
neuen  Hagen  zum  Gegenstand  hat.
Die  von  der  Frau  Fürstin  übergebene  Sup  =plik -
  wurde  dem  impetratischen  Magistrat  zu
seiner  Verantwortung  mitgetheilt,  und  da  diese
den  13.  Oktob.  1786.  wirklich  eingereicht,  und
darinn  wie  aus  den  Narraten  des  Conclusi  zu
ersehen  ist,  gebetten  wurde,  daß  das  Gesuch  des
impetrantischen  Theils  abgeschlagen,  und  derselbe -
  an  das  Kaiserl.  Reichskammergericht  zurück=Do -
  3
gewiesen
Max-Planck-Institut  für
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer