von teutschen Staatsangelegenheiten. 417
7) Zollstrittigkeit zwischen ebendenselben.
Hingegen hat eben dieser Freyherr von
Rumerskirch sich in einer= den 22. Sept. 1786.
übergebenen Vorstellung am Reichshofrath wider
die Fürstlich=Bayreuthische Regierung auch über
Zollneuerungen beschwert, und um ein Mandatum -
inhibitorium et restitutorium S. C. gebeten, -
darauf aber in einem Concluso vom
22 Jan. 1787. folgende Weisung erhalten:
„da es hier nicht auf solche Erzeugnisse, die
„zu eigenem Gebrauch sind, ankommt, auch
„der neuere Besitzstand nicht erwiesen worden,
„so hat das gesuchte Mandat nicht Statt.
Streit zwischen der Fürstin zu Essen und
3)
Thoren und dem Magistrat daselbst, die Aufhebung -
des Klosters zum neuen Hagen betr.
Zwischen der Fürstin zu Essen und Thoren
und dem Magistrat daselbst, ist am Reichshofrath -
ein Proceß anhängig, welcher die von
letzterem erschwerte Aufhebung des Klosters zum
neuen Hagen zum Gegenstand hat.
Die von der Frau Fürstin übergebene Sup =plik -
wurde dem impetratischen Magistrat zu
seiner Verantwortung mitgetheilt, und da diese
den 13. Oktob. 1786. wirklich eingereicht, und
darinn wie aus den Narraten des Conclusi zu
ersehen ist, gebetten wurde, daß das Gesuch des
impetrantischen Theils abgeschlagen, und derselbe -
an das Kaiserl. Reichskammergericht zurück=Do -
3
gewiesen
Max-Planck-Institut für