Full text: Reichsritterschaftliches Magazin (Bd. 3 (1783))

Vermischte Betrachtungen uͤber 
den Blutbann der unmittelbaren 
freyen Reichsritterschaft 
in Schwaben. 
§. t. 
Die R. Ritterschaft hat die Landeshoheit. 
Jo heftig in ältern Zeiten die Frage bestrik= 
ten wurde, ob die Mitglieder der unmit¬ 
telbaren Reichsritterschaft, oder diese für sich 
selbst betrachtet, da sie weder Craiß-noch 
Reichsstand seye, die Landeshoheit auf ihren 
unmittelbaren Rittergütern habe: so gewiß ist 
dieselbe nunmehr zu Gunsten der unmittelbaren 
Reichsritterschaft fast allgemein anerkannt. 
Nicht nur die uͤberwaͤgende Gruͤnde so vieler 
Rechtsgelehrten a) stehen ihr zur Seite, son¬ 
dern auch selbst die hoͤchste Reichsgerichte erken¬ 
3. Band. 
nen 
Max-Planck-Institut für
	        
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