Register.
Truchseßin von Wezhausen, Magdalena Regi=
na, gebohrne Freyin von Idstelsberg, stiftet
ein Fräulein=Stift zu Waizenbach. 644.
Tutelæ fructuariæe. 617.
u. v.
Udenheim.
388. 410.
Ulm, Reichsstadt, daselbst wird von der adeli¬
chen Beisizere Erbschaften kein Abzug gefordert.
514.
Uimgeld, wird zum Wildfangs=Regal gerechnet.
386. 406. die Ober= und Nieder=Rheinische
ritterschaftliche Mitglieder sind in der Chur¬
Pfalz davon frey. 399.
Unterhagen, (Ober= und) in die Khur=Pfälzi¬
sche Cent gehörig. 620.
Vasall, dessen Pflichten gegen den Lehenherrn.
576.
Vendersheim. 388. 410.
von Venningen, Erasmus. 630.
Hans. 630.
Veräusserung, in der von Dalbergischen Familie
verbotten. 319. f. wann erlaubt und wie?
339. Becks diss. von Rechtserlaubten Veräus=
serung adelicher Fideicommiss-Stamm= und
Majorat-Güter. 418. in der von Liebensteini=
schen Familie verbotten. 477. an todte Hände
verbotten. 642.
Ver=
Max-Planck-Institut für