Volltext : Reichsritterschaftliches Magazin (Bd. 6 (1785))

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der  verändert,  hat  es  bey  dem  Guth  den  Besiz
sein  Lebenlang.
So  sie  aber  alle  beede  stuͤrben  und  verließen
Kindt  mit  einander,  so  soll  das  älteste  das  jung
helfen  erziehen,  bey  vngetheiltem  Guth  biß  es
sein  Brodt  auch  mag  verdienen,  nach  Biderleuth -
  billicher  Erkanntnuß.
5.
Vnd  so  zwey  von  einander  ohne  Leibs  Erben -
  abstürben,  so  soll  ein  Theil  das  ander  erben, -
  es  komm  her  wo  es  woll,  auß  der  Ursachen -
  dieweyl  sich  zwey  zusammen  verpflichten,
durch  Gottes  Wortt  und  Befehl,  alß  ein  Leib
und  zwo  Seel,  und  so  sich  der  ein  Theil  nit  wider -
  wolt  verändern,  so  hat  er  den  Beysiz  sein
Lebenlang,  und  das  Guth  zu  nießen  undt  zu
gebrauchen,  nach  gebührlicher  Leibs  Nothdurfft,
und  so  das  ander  auch  abstürb,  soll  das  Guth
so  noch  im  Vorrath  ist,  zu  beeder  Theil  der
Nechsten  Freündt,  und  zu  gleichem  Theil  fallen.
Vnd  deßen  zu  mehrer  und  wahren  Vrkundt, -
  dieweil  mein  freundl.  lieber  Vatter  der
jezt  selbst  nit  vnterschreiben  können,  hab  ich
Hannß  Jacob  von  Berlichingen  von  wegen  meines -
  freundl.  lieben  Vatters  befreinden  von  Berlichingen -
  mich  mit  dieser  meiner  aigenen  Handt
vnterschrieben.
HIVB.
Vnd
Max-Planck-Institut  für
            
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