Volltext : Nebenstunden (T. 1 (1778))

IV.  Abhandlung.
Ist  ein  Landesherr  nach  denen  teutschen
Staats=  und  Privatrechten  und  deren  Analogie, -
  insbesondere  verbunden,  Lehens¬Expectanzen -
  seiner  Vorfahren
zu  erfüllen?
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Max-Planck-Institut  für
            
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