Full text: Beyträge zu der juristischen Litteratur in den preußischen Staaten (Zugabe 1 (1780))

von der Allodification d. Pommers. Lehne. 361 
anno 1694 zum Grunde nehmen, die bey letzterer 
sowohl von Euch als den Staͤnden schon gemachte 
Monita nochmals in genaue Erwägung ziehen, auch 
die Stande, wie sie noch neuerlich darum angehal¬ 
ten, uͤber Euer zuletzt in der Sache abgegebenes 
Gutachten ausführlich hören, und, wenn Jhr 
Euch solchergestalt mit Ihnen üͤber diese auf das 
klarlichste und deutlichste abzufassende neue Lehns¬ 
constitution, woraus nunmehro alles Unsere Oberst¬ 
lehnsherrliche Jura betreffende hinwegzulassen, da¬ 
gegen, was die Succession der Vasallen selbst und 
ihre Rechte unter sich anbelanget, die dieserhalb in 
dem Edict vom 4 Aug. 1763 wegen der Gesammt= 
händer und deren Successionsrechte enthaltene 
beste Vorschriften derselben zu inseriren seyn wer¬ 
den, werdet vereiniget haben, selbige zu Unserer 
höchsten Approbation und Confirmation einsenden 
sollet. Sind Euch mit Gnaden gewogen. Ge¬ 
ben Berlin den 8 December 1766. 
Friederich. 
„Es kommt bey der von Unserer hochsten Per- 
son, besage dessen so Wir Euch unterm 8 dieses 
Allerhochstselbst rescribiret, Unseren getreuen Hin¬ 
terpommerschen Vasallen durch den gegen Sie auf¬ 
gehobenen Lehnsnexum erwiesenen Gnade haupt¬ 
sächlich darauf an, daß, um ihnen diese Wohlthat 
in allem ihrem Umfang auch genußbar zu machen, 
die sowohl darüber auszufertigende Lehnsassecura¬ 
tion, als die nothwendig neuumzuarbeitende Lehns¬ 
cou= 
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Max-Planck-Institut für
	        
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