Full text: Beyträge zu der juristischen Litteratur in den preußischen Staaten (Zugabe 1 (1780))

358 Beyträge zur juristischen Litteratur rc. 
„Unsern gnädigen Gruß zuvor. Veste und Hoch= 
gelahrte Räthe, liebe Getreue! Nachdem Wir 
aus Allerhochsteigener Bewegung, und um Unserer 
getreuen Ritterschaft, Vasallen und Lehnleuten Un¬ 
sers Herzogthums Hinterpommern und Fuͤrsten¬ 
thums Camin ein besonderes Merkmal Unserer 
landesväterlichen Gnade, Huld und Zuneigung zu 
geben, die allergnaͤdigste Entschließung gefasset, die 
in Unsern Churlanden und einigen anderen Provin¬ 
zien vorlaͤngst geschehene Allodification der Lehnguͤ¬ 
ter, oder Aufhebung der Lehnbarkeit in Ansehung 
der Uns als Domino directo zustehenden lehnsherr¬ 
lichen Rechte, minmehro auch den adelichen Lehn¬ 
guͤtern in besagten Unseren Hinterpommerschen und 
Caminschen Landen, und zwar in eben der Maaße, 
und mit eben den Vorzuͤgen und Vortheilen, wie 
solches in der Churmark geschehen, angedeihen und 
festsetzen zu lassen; 
Als befehlen Wir Euch hiedurch in Gnaden, 
den getreuen Staͤnden Unsers Herzogthums Hin¬ 
terpommern und Fuͤrstenthums Camin diese Unsere 
landesvaͤterliche Gesinnung und zu ihnen hegende 
Huld und Gnade sonder Anstand bekannt zu machen, 
und haben zu Unseren dasigen jetzigen Staͤnden das 
allergnädigste Vertrauen, daß sie solches dafuͤr an¬ 
sehen, und mit dem allerschuldigsten Dank erfen¬ 
nen werden, obgleich ihre Vorfahren, eben diese 
ihnen bey Einführung des Lehnscanons angebo= 
thene Wohlthat anzunehmen, Bedenken getragen 
haben. 
Gleich= 
Max-Planck-Institut für
	        
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