Full text: Beyträge zu der juristischen Litteratur in den preußischen Staaten (Zugabe 1 (1780))

356 Beyträge zur juristischen Litteratur rc. 
IV. 
Von der Allodification der Vor- und 
Hinterpommerschen Lehne. 
An das Lehnsdepartement erging im Jahr 1766 nach¬ 
stehender Kabinetsbefehl: 
„Nachdem Seine Königliche Majestät in Preus= 
sen rc. unser allergnaͤdigster Herr, um Dero ge¬ 
treuen Vasallen Dero Herzogthuͤmer Pommern 
und Westphalen eine besondere Marque Dero lan- 
desvaͤterlichen Gnade und Zuneigung zu geben, aller¬ 
qnädigst resolviret haben, die in Dero Churmark 
und uͤbrigen Provinzen vorlaͤngst introducirte Allo¬ 
dification der Lehnguͤter, nunmehro auch auf die 
adeliche Guͤter der Pommerschen und sammtlichen 
Westphälischen Provinzen, und zwar in eben der 
Maaße und mit eben den Vorzuͤgen und Vorthei¬ 
len wie in jenen, extendiren, und daselbst gleichfalls 
introduciren zu lassen; als machen Allerhöchstdie¬ 
selbe Dero Lehnsdepartement solches hierdurch be¬ 
kannt, mit dem allergnaͤdigsten Befehl, sich dar¬ 
nach allerunterthaͤnigst zu achten, und das dieserhalb 
weiter erforderliche uͤberall gehoͤrig zu veranlaßen 
und zu besorgen. 
Friederich. 
Potsdam 
den 5 Dec. 1766. 
Hierauf geschah die Anzeige des Unterschieds zwi¬ 
schen solchen Provinzen, die, ungeachtet der bisheri¬ 
gen Lehnbarkeit, einen jaͤhrlichen Lehnscanon oder die 
soge= 
Max-Planck-Institut für
	        
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