Full text: Beyträge zu der juristischen Litteratur in den preußischen Staaten (Zugabe 1 (1780))

von dem Lehnrechte in Hinterpommern. 333 
ist zwar sonst der Observanz in Hinterpommern ge¬ 
maß, daß dieses alles fuͤr konsolidiret mit dem Lehne 
erachtet ist, und es hat diesem allgemein angenomme¬ 
nen Grundsatz auch nicht entgegen concludiret werden 
koͤnnen, sondern die Entscheidung einer hoͤhern Beur¬ 
theilung uͤberlassen werden muͤssen. Da aber die Hin¬ 
terpommerschen Landstaͤnde, die bey dieser Frage 
hauptsachlich interessiren, daß die materna des Vasalli 
wenigstens nicht fuͤr konsolidirt angesehen werden moͤch¬ 
ten, wenn gleich dagegen nicht ausdruͤcklich protesti¬ 
ret worden, ihnen hiezu auch schon in dem allergnaͤ¬ 
digsten Rescript vom 29 März 1735 einige Hoff. 
nung gemachet worden, und an sich nicht gelaͤugnet 
ist, daß durch die bisher angenommene Konsolidation 
der Vasall in der That, zu seiner groͤßten Beschwer¬ 
de, bey dem Allodio wider seinen Willen, obgleich 
daruͤber sonst ein jeder die freye Disposition hat, weit 
staͤrker, als bey dem Lehn selber, eingeschraͤnket, und 
dadurch der dem Publico sonst so nuͤtzliche Trieb, das 
Lehn durch Anwendung seines Vermögens zu verbes¬ 
sern, ersticket wird; so stellen Wir anheim: 
Ob auch in Absicht Hinterpommern hier festzu¬ 
setzen, daß das maternum oder sonst aliunde 
aqquirirte Vermoͤgen des Vasalli, wenn es in 
das Lehn verwendet worden, absque expressa 
declaratione nicht zu konsolidiren; oder ein be¬ 
sonderer Titulus de consolidatione anzuferti 
gen sey? 
Wir 
Max-Planck-Institut für
	        
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