von dem Lehnrechte in Hinterpommern. 331
6. 1. daß post verba oder andere, denen das
Gnadenjahr zukommt, hinzuzufügen. | |
als da sind des Lehnmannes unverheyrathete
Tochter, wenn keine Sohne vorhanden, und
dessen unverheyrathete Schwestern, wenn we¬
der Sohne noch Tochter vorhanden sind.
5. 2, post verba aus dem Gnadenjahr
wenn sie solche bestellet gefunden;
ungleichen zu gute:
Da auch darüber oft Streit entstanden, wie es
in dem Falle zu halten, wenn die Aussaat, wel¬
che die Wittwe bestellet, wegen Unterschieds
der Felder grösser ist als diejenige, die sie em¬
pfangen; so wird deshalb festgesetzt, daß, wenn
eine Wittwe im Gnadenjahr ein kleines Feld nur
zu genießen gehabt, und ein grosseres hiernachst
besaet liefern muß, sie deshalb für die mehr
zu liefernde Aussaat keine Erstattung fordern
konne; dagegen sie auch zu keiner Erstattung ge¬
halten ist, wenn sie ein kleineres Feld abliefert,
als sie empfangen hat.
Es ist dieses secundum observantiam concludiret, und
um die weitlaͤuftigen Processe zu vermeiden, welche
darüber: ob und wieviel mehr oder weniger gesaet wor¬
den? zu entstehen pflegen.
3 post verba gerecht werden:
sowohl wegen des Saatkorns, als auch wegen
der Begättungskosten, wenn diese ganz oder
zum Theil mit eigenem Gespann geschehen, da
denn
Max-Planck-Institut für