Full text: Beyträge zu der juristischen Litteratur in den preußischen Staaten (Zugabe 1 (1780))

von dem Lehnrechte in Hinterpommern. 329 
importiren sollte; so muß der Lehnsfolger ent- 
weder die wesentliche Wohnung im Dorfe an¬ 
weisen, oder 5 Rthlr bezahlen. 
5. 2 Pferde — Es würde allhier zu normiren 
seyn, wenn keine Stallpferde, sondern nur Acker- 
pferde vorhanden: ob eine Wittwe damit zufrieden 
seyn muͤßte, oder besondere Kutschpferde verlangen 
konne? Imgleichen, ob Vidua mit zwey Pferden, 
so der Mann auf dem Stalle gehalten, und ordinair 
damit gefahren, zufrieden seyn muͤßte, oder ihr pro 
dignitate Mariti et quantitate bonorum noch zwey 
oder vier Pferde anzuschaffen waͤren? 
§. 5. Weil sehr darüber disputiret wird: ob den 
Wittwen nicht doppelte, tiefe und halbe Trauer ge¬ 
buͤhre; so wurde wohl noͤthig seyn, solches hier zu 
determiniren, und festzusetzen, wieviel uͤberhaupt dar¬ 
auf zu vergüten, und ob auf dignitatem Mariti et 
statum bonorum, oder auf illata Viduarum dabey zu 
reflectiren, maßen dadurch manchem Streit abgehol¬ 
fen werden könnte. 
Es ist aber dieses Antrags wegen nichts concludiret 
worden, sondern man hat es dem arbitrio wie bis¬ 
her üͤberlassen. 
Tit. 
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Max-Planck-Institut für
	        
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