von dem Lehnrechte in Hinterpommern. 329
importiren sollte; so muß der Lehnsfolger ent-
weder die wesentliche Wohnung im Dorfe an¬
weisen, oder 5 Rthlr bezahlen.
5. 2 Pferde — Es würde allhier zu normiren
seyn, wenn keine Stallpferde, sondern nur Acker-
pferde vorhanden: ob eine Wittwe damit zufrieden
seyn muͤßte, oder besondere Kutschpferde verlangen
konne? Imgleichen, ob Vidua mit zwey Pferden,
so der Mann auf dem Stalle gehalten, und ordinair
damit gefahren, zufrieden seyn muͤßte, oder ihr pro
dignitate Mariti et quantitate bonorum noch zwey
oder vier Pferde anzuschaffen waͤren?
§. 5. Weil sehr darüber disputiret wird: ob den
Wittwen nicht doppelte, tiefe und halbe Trauer ge¬
buͤhre; so wurde wohl noͤthig seyn, solches hier zu
determiniren, und festzusetzen, wieviel uͤberhaupt dar¬
auf zu vergüten, und ob auf dignitatem Mariti et
statum bonorum, oder auf illata Viduarum dabey zu
reflectiren, maßen dadurch manchem Streit abgehol¬
fen werden könnte.
Es ist aber dieses Antrags wegen nichts concludiret
worden, sondern man hat es dem arbitrio wie bis¬
her üͤberlassen.
Tit.
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Max-Planck-Institut für