Full text: Beyträge zu der juristischen Litteratur in den preußischen Staaten (Zugabe 1 (1780))

324 Beyträge zur juristischen Litteratur rc. 
auch in casum aperturae den nur post illationem 
consentirten Schulden. 
§. 2, 3, 4, 5 et 6 ist nichts erinnert worden. 
Tit. X. 
De Inventario. 
6. 1 Pœna —Am besten würde seyn, wenn hier 
ausgedrückt wuͤrde, worin diese Strafe eigentlich be¬ 
stehen solle, weil solches in der Wollinschen Con¬ 
stitution nicht klar enthalten ist; imgleichen, ob 
solche Strafe alsdann nur statt habe, wenn ein er¬ 
weislicher dolus und Arglist mit untergelaufen, wel¬ 
cher letzteren Meinung des Canzlers CHEMNITII 
Staͤnde beypflichten. 
6. 3. Inventarium — Wobey annoch anzuführen 
seyn moͤchte: ob auch necessario erfordert werde, die 
Taxe eines jeden Stücks mit beyzufuͤgen? 
Ist beschlossen worden, daß dieser ganze Titel 
unverändert bleibe. 
Tit. XI. 
De anno gratiae & fructibus ultimi anni. 
§. 1. welche dessen sonst fähig seyn — Am besten 
würde seyn, wenn diejenige deutlich exprimiret und 
benannt 
Max-Planck-Institut für
	        
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