324 Beyträge zur juristischen Litteratur rc.
auch in casum aperturae den nur post illationem
consentirten Schulden.
§. 2, 3, 4, 5 et 6 ist nichts erinnert worden.
Tit. X.
De Inventario.
6. 1 Pœna —Am besten würde seyn, wenn hier
ausgedrückt wuͤrde, worin diese Strafe eigentlich be¬
stehen solle, weil solches in der Wollinschen Con¬
stitution nicht klar enthalten ist; imgleichen, ob
solche Strafe alsdann nur statt habe, wenn ein er¬
weislicher dolus und Arglist mit untergelaufen, wel¬
cher letzteren Meinung des Canzlers CHEMNITII
Staͤnde beypflichten.
6. 3. Inventarium — Wobey annoch anzuführen
seyn moͤchte: ob auch necessario erfordert werde, die
Taxe eines jeden Stücks mit beyzufuͤgen?
Ist beschlossen worden, daß dieser ganze Titel
unverändert bleibe.
Tit. XI.
De anno gratiae & fructibus ultimi anni.
§. 1. welche dessen sonst fähig seyn — Am besten
würde seyn, wenn diejenige deutlich exprimiret und
benannt
Max-Planck-Institut für