Full text: Beyträge zu der juristischen Litteratur in den preußischen Staaten (Zugabe 1 (1780))

von dem Lehnrechte in Hinterpommern. 303 
theilig scheinende Veraͤnderungen enthielten, als in 
dem Regierungsgutachten z. E. bey dem XI Titel de 
anno gratiae et fructibus ultimi anni, wie auch quoad 
consolidationem Allodii cum Feudo, bemerkt wor- 
den. Sie baten also um eine dreymonathliche Frist 
zu Einlieferung ihrer naͤhern Erinnerungen, die auch 
den 1 Dec. 1766 verstattet ward. 
Hiernächst ist nichts weiter erfolgt. 
Die Regierung hat in ihrem Gutachten nicht 
bloß die Erinnerungen der Staͤnde, sondern die ganze 
Lehnsconstitution von Titel zu Titel gepruͤft, und 
hin und wieder Aenderungen, Ergaͤnzungen, naͤhere 
Bestimmungen vorgeschlagen, woraus man die ihr 
am besten bekannte Beschaffenheit der Hinterpom¬ 
merschen Lehne lernen kann. Derjenige, der solches 
benutzen will, muß jedoch, wie sich von selbst ver¬ 
steht, die Schwedersche Ausgabe mit zur Hand ha¬ 
ben, und die Anmerkungen damit zusammen halten. 
Hier liefert man das Gutachten. Da, wo die Land¬ 
staͤnde monirt haben, ist zum Unterscheidungszeichen 
ein Sternchen beygefuͤgt. 
Tit. 
Max-Planck-Institut für
	        
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