Volltext : Reichsstättisches Magazin, oder Sammlung ungedruckter und rarer die kayserliche freye Reichsstätte betreffender Aufsätze, Urkunden, reichsgerichtlicher Erkenntnisse, usw. (Th. 2 (1775))

(
Von  dem  Moserischen  neuen  teutschen
Staatsrecht  sind  dermalen  folgende -
  Theile  im  Druck  fertig:
Moser,  Joh.  Jac.  von  Teuschland,  und  dessen -
  Staatsverfassung  überhaupt,  4.  1772.
2  fl.  15  kr.
von  dem  römischen  Kaiser,  römischen -
  König,  und  den  Reichsvikarien.  4.
fl.
767.
von  den  Kaiserlichen  Regierungs=Rechten, -
  und  Pflichten,  2.  Th.  4.
5  fl.
von  denen  teutschen  Reichsständen,
der  Reichsritterschafft  und  den  unmittelbaren -
  Reichsgliedern.  4.  767.
5  fl.  30  kr.
von  der  teutschen  Lehensverfassung.
fl.  30  kr.
4.  773.
von  der  teutschen  Craißverfassung.
4.
3  fl.  30  kr.
von  denen  Reichstagsgeschäfften.  4.
5  fl.
768.
von  der  teutschen  Reichsstände  Lan=  =den, -
  deren  Landstaͤnden,  Unterthanen,  Landesfreyheiten, -
  Beschwerden,  Schulden  un  |
6  fl.
Zusammenkünfften.  4.  769.
von  der  Landeshoheit  überhaupt.  4.
1  fl.  20  kr.
1713.
von  der  Landeshoheit  im  Geistlichen.
fl.  30  kr.
4.  773.
von  der  Landeshoheit  im  Weltlichen.
12  fl.
9.  Th.  nebst  Register.  4.  773.
Moser
Max-Planck-Institut  für
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer