Metadaten : Reichsstättisches Magazin, oder Sammlung ungedruckter und rarer die kayserliche freye Reichsstätte betreffender Aufsätze, Urkunden, reichsgerichtlicher Erkenntnisse, usw. (Th. 2 (1775))

446  I.  Von  der  Reichsstadt  Windsh.  Gebiet.
denen  hochsten  Reichs=Gerichten  anerkannte,
auch  ausser  andern  hohen  Mit=Ständen,
von  dem  Hochfürstlichen  Haus  Branden=  |  |
burg  in  einer  Anno  1653.  zu  Regenspurg
distribuirten  Information,  in  Sachen  Brandenburg=Onolzbach -
  contra  Würzburg,  die
Restitution  11.  unterschiedener  Pfarren  betreffend, -
  in  Tomo  IV.  der  Staats=Canzley
fol.  143.  Selbst  confessirte  Qualität  der
ungeschlossenen  Fränckischen  Craises  Lande:
„Daß  in  Dörfern,  die  von  unter=  |  |
„schiedlicher  Herrschafften  Unterthanen
„vermischt,  einem  Jeden  nicht  mehr  als
„auf  den  Seinen  die  Jurisdiction  zuge¬„höre, -
  und  keiner  auf  des  andern  Leu=„ten -
  ein  Territorium  zu  praetendiren
habe.
Also  hat  sich,  so  wenig  die  Comitia  Burggraviatus -
  Norimbergensis,  in  sofern  darunter -

ein  Territorium  verstanden  werden  soll,
bis
in  die  Gegend  um  Windsheim  erstrecket:
a)  Vid.  Relatio  s.  Votum  in  Causa  Revis. -
  Nürnberg  contra  Brandenbur  g  |
super  jurisdict.  territor.  &c.  pag.  51.
Ex  Augenschein  &  Confessionibus  partium -
  notorium  est,  duas  hasce  Civitates -
  Windsheim  &  Weissenburg  extra -
  districtum  litigiosi  Burggraviatus  sive -
  Land=Vogtey  esse.
Oetters  II,  Versuch  einer  Geschichte  der
Durchlauchtigsten  Herren  Burggrafen
zu  Nürnberg,  pag.  563.
als
Max-Planck-Institut  für
uro
            
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