Full text: Sammlungen zu den deutschen Land- und Stadtrechten (Th. 3 (1775))

Max-Planck-Institut für 
Geschichte 
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schen Alterthümern findet, seine Kenntniß darinne beständig zu bereichern su¬ 
chet, uns selbst seit verschiedenen Jahren zur Ausgabe des Stadt=Rechts auf= 
gemuntert, und seine Beyhülfe zur Verschönerung durch einen Kupferstich, 
mehrmals dargeboten hatte, war im Stande, eine Copey zu liefern, welcher, 
als einer Nothwendigkeit zur vollkommenen Idee alter Schreibezüge, auch kein 
einziger unachtsam scheinender Strich des Originals fehlet, vielmehr sind beyde, 
durch mühsamen Fleiß, in eine solche Genauigkeit gesetzet worden, daß, wenn 
die gegenwärtige Copey mit den, wiewohl so weit als möglich, heraldisch ange¬ 
gebenen Farben des großen Buchstaben, auf Pergamen, mitgetheilet werden 
könnte, es einige Mühe kosten würde, solche von dem Originale zu unter¬ 
scheiden. 
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