des Freybergischen Stadt=Rechts.
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sie zur Entscheidung vorkamen, und es wurden solche nach und nach, wie eine
jede die Ordnung des Aufsatzes von ungefehr traf, in ein Buch zusammen geschrie=
den. So sind also die beyden Abschnitte der Freybergischen Berg=Rechte,
worunter wir den am angezeigten Orte vorausgesetzten ersten für denjenigen er=
kennen, womit der Rath den Anfang zum Aufsatze gemachet hat, entstanden,
und die erste besondere Ansicht derselben wird auch so fort erkennen laßen, daß
bey deren Compilation auf nichts weniger, als eine vorhero im Ganzen über¬
dachte systematische Ordnung das Absehen gerichtet worden ist. Auf solche Art kam
nachhero auch Herzog Georgens Annabergische Berg=Ordnung zu Stande. Die
ersten Einhundert und drey Artickel derselben scheinen zwar in der Spite ver=
faßet, und zusammen im Jahre 1509 publiciret worden zu seyn. Jndem aber
dieser Herr nachhero Zusätze und Erläuterungen in besondern einzelnen Reseri=
pten darzu gab, wurden solche, bis zum Jahre 1533. als besondere Artickel nach
und nach einzeln und so lange nachgetragen, bis deren Zahl endlich auf Einhun=
dert und dreyßig angewachsen ist. Eine gleiche Anlage ward zu gedachten Her=
zogs Freybergischer Berg=Ordnung vom Jahre 1529. gemachet, davon die ersten
Artickel im Jahre 1529. zum Vorscheine kamen, und die übrigen als deßen
verschiedene Special=Verordnungen, auch nach und nach unter besondern Arti=
ckeln bis zum Jahr 1536. so weit gedachte Berg=Ordnung (y) reichet, nach¬
getragen wurden. Und also würde noch ietzo eine iegliche andere Compilation
aussehen, wenn jemand alle zu verschiedenen Zeiten über einen einzigen Gegen¬
stand herausgekommene General=Verordnungen, unter verschiedenen Artickeln,
jedoch einer einzigen Rubric zu sammlen, sich beyfallen laßen sollte.
Daß bey Ausbildung des Freybergischen Stadt-Rechts eben so wohl.
als wie zu dem Berg Rechte, ein älteres böhmisches, und besonders Iglau¬
isches Formular zum Grunde geleget worden seyn soll, haben diejenigen bis
anhero geglaubet, von welchen das erzählte Anführen des Agricola und Albi=
nus, ohne nähere Prüfung für bekannt angenommen worden ist. Ganz wol¬
len wir nun zwar diesem Vorurtheile eben nicht widersprechen. Die Stadt Frey=
berg hat, verschiedene Jahrhunderte nach ihrer Entstehung, wie deren Archivs=
Nachrichten ausweisen, ununterbrochen mit ihren böhmischen Nachbarn, und
zum Theil tief in dieses Königreich hineinliegenden Städten, im Umgange und
Verkehre gestanden, und wie leicht köͤnnen nicht dadurch in den ersten Zeiten die
Freyberger hiervon böhmische Gewohnheiten angenommen und bey sich angewen=
det haben. Wenigstens glaubte man dieses noch vor zwey Hundert Jahren,
zu der Zeit, als das Ansehen des Stadt-Rechts wiederum fallen sollte. Denn
da=
() in der Sammlung verwischter Nachrichten zur Sächsischen Geschichte, VII.
Band, S. 321. u. f.
Schotts Samml. 3. Th.
D
Max-Planck-Institut für