Max-Planck-Institut für
eurc
Statuta der Stadt Colditz in Ober=Sachsen.
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angebohrner Fürstlicher Milde und Neigung, so Wir zu unsern Witthums Unterthanen, -
und Beförderung deroselben Wohlfarth, Aufnehmen und Gedeyen
tragen, solches Gnädigst angesehen und erzehlte Articul in Gnaden confitmiret und
bestätiget.
Confirmiren und bestätigen auch dieselben hiermit und in Krafft dis Brieves, -
aus hoher Macht und Obrigkeit, und wollen daß demselben in allen und
jeden Puncte bey denen zu Colditz ins künfftig fürfallenden Erbtheilungen von
männlichen stracks nachgegangen, und darwieder nicht gelebet werde, Und gebiethen -
darneben dem Rath daselbst, daß von Unsertwegen sie über gemeldten Statuten -
und Articuln iederzeit steiff, fest und unvorbrüchlich halten, und denen entgegen
zu handeln Niemanden verstatten, sondern dabey jedermann schützen und handhaben -
sollen.
Jedoch behalten Wir Uns, und Unserm geliebten Sohn und Gevattern,
dem Churfürsten zu Sachßen rc. auch Sr. L. Erben und Nachkommen hiermit
ausdrücklichen bevor daß, wann die dem Rath alhier verpachtete Ober=Gerichte
nicht mehr bey demselben seyn würden, Wir Uns, der dieses Orths sodann vorledigten -
völligen Erbschafften, Gerade und anderer bonorum vacantium, so der
hohen Obrigkeit in Krafft der eigenthümlichen Obergerichte, zuständig, allein
anzumaßen, und dieselben einzuziehen haben sollen. Daran vollnbringen sie unsern -
gnädigsten Willen und Meynung. Zu Urkund haben Wir zu Ende dieses
Bestätigungs Brieffs, Unser Secret wissendlich anhangen laßen, und Uns mit eigenen -
Händen unterschrieben. Geschehen und gegeben zu Colditz den 26ten Au
gusli Anno 1619.
Sophia Churfürstin zu
Sachsen, Wittwe.