) 788 (
heiten ohnermüdet fort, und ist bereits mit dieser mühsa=
men Arbeit von Jahrgang 1718. bis 1733. fertig. Das Werk
bekommt folgende Abtheilung. Und zwar begreift das er=
ste Capitel Erkanntnusse, welche alle drey Ritter=Crayse
betr. Zweytes Capitel dergleichen welche einzelne, aber gan=
ze Ritter=Crayse betr. Drittes Capitel dergl. welche einzen, | |
aber ganze Rittercantons betr. Viertes Capitel dergl. welc , | |
einzelne Persohnen betr. wobey aber die R. Ritterschaft in
Corpore oder ganze Crayse oder Cantons in der Folgeinter=
essirt sind. Diesen folget als ein Anhang Reichs=Vicari-
ats Hofgerichts zu Augspurg Conclusa. Verschiedene Gön=
ner und Freunde haben so edelmüthig gehandelt, und in
Ansehung der Reichshofraths Erkanntnüßen den . Verfasse | |
fast vollständig mit ihren Sammlungen unterstützet. Wür=
den andere Patrioten diesen Wunsch wegen der Cammer=
gerichtlichen Urtheile in Equestribus so viel möglich zu er=
füllen sich bemüͤhen, so doͤrffte das Vorhaben dadurch in
mancherley Betracht vielfältigen Nutzen gewähren. Dahe=
ro wir unsers Orts die Bitte des Sammlers unterstützen
und zum Besten des Publici nachdrüklichst empfehlen, an=
bey Hn. Mader Gedult, Muße, und Gesundheit wünschen
den noch vor sich habenden dreißigiährigen Zeitraum in bal¬
den mit der nehmlichen Genauigkeit und Fleiß zu berichti¬
gen, welches sodann das Vergnügen und Nutzen gewäh=
ren wird, manche Ritterschaftliche Materie durch die O=
brist=Richterliche Urtheile unterstützt, in ganzen zu über=
sehen, und viele vortheilhaftige Anmerkungen daraus zu
ziehen.
Innhalt
Max-Planck-Institut für