Full text: Vermischte Nachrichten von Reichs-Ritterschafftlichen Sachen (St. 5 (1773))

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Ritterorts Ritterhauptmann und resp. Directorn , Räthen 
und Ausschuß anbringe; welche alsdann, nach Erkundi= 
gung der Umstände, und, ob solche Person von tapfern 
und guten Qualitäten, und also, ein Rittergenoß zu seyn 
und, unter die Gemeinschaft des freyen Reichsadels ge= 
zogen zu werden, meritire? solches an das jedesmalige 
Directorium selbigen Crayses, dieses aber an das jeweili= 
ge General=Oirectorium, herkommlich und zu dem Ende 
anzeigen und berichten solle, damit denen übrigen Ritter= 
craysen und Cantonen das Ansuchen proponiret, und ihre 
Einwilligung und Entschließung darüber eingehohlet wer= 
den möge: Maßen 
2. die drey löbliche Reichs=Rittercrayfe durch ver¬ 
schiedene Correspondenz=Receße sich sämtlich dahin ver= 
bunden und mit einander vereinbaret haben, auch solches 
Kraft diß hiemit nochmaligen thun, daß keiner ohne der 
übrigen Crayse Vorwißen und Bewilligung, mithin abs= 
que unanimi trium Circulorum consensu, dergleichen Re= 
ceptionen vorzunehmen, befugt seye, noch denen Herrn 
Aspiranten von denen requirirten Rittercraysen oder Can= 
tonen allzufrühzeitig eine schriftliche Vertröstung gegeben, 
sondern der allgemeine Schluß abgewartet werden solle; 
also zwar, daß, wo ein oder anderer gegen Verhoffen 
einseitig, und nicht, praevia communicatione, per una- 
nimia, recipiret würde, sothane Receptio ipso facto vor 
unkräftig und nichtig angesehen, mithin solcher Receptus 
pro non Recepto gehalten werden, jedoch denen Canto= 
nen jedes Craises ratione seines zu ertheilenden Voti, un= 
ter sich Maiora zu machen, unbenommen seyn selle. So viel 
3. Des Herrns Aspirantens persönliche Eigenschaf= 
ten betrifft, soll derselbe von adelichem Herkommen, oder 
sonsten von Jhro Kayserlichen Mai. in den Reichsadelsstand 
erhoben, auch darneben glaubwürdig darzu thun und zu 
erweisen schuldig seyn, daß keiner von seinen Voreitern 
biß in den 4ten Grad inclusive, vor geringer Profeßion 
und verächtlicher Condition gewesen, maßen, daferne 
er mit solcher Prob nicht aufkommen könnte, er ipso facto 
zur 
Dod 4 
Max-Planck-Institut für
	        
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