Full text: Vermischte Nachrichten von Reichs-Ritterschafftlichen Sachen (St. 5 (1773))

) 744 ( 
tib und Mutter dieser Kinder Eberhardine Friderice 
Sophie gebohrne von Schmidburg, wann dieselbe die 
behörige Renunciationes beybringen, und mittels Ab= 
schwörung des Vormundschafts Eydes sich qnalificiren 
würde, durch die Ritterschaft dazu bestellen zu laßen. 
Nachdem aber in der den 19. Sept. 1765. als von dem 
von Menzingen errichtet ad Acta gebrachten letzten Wil= 
lens=Verordnung, deßen Schwager der Darmstädtische 
Geheimde Rath zum Mit=Vormund gesetzet, dabey 
aber jedoch von dem verstorbenen in Zweifel gestellt 
worden, ob er wegen seiner Entfernung und anderen 
Geschäften der Sache selbst vorstehen könne; als solle 
die Commission eine tüchtige nahe geseßene Person statt 
deßelben zum Mitvormund aus ihrem Mittel auswäh= 
len, und solche behörig in Pflichten nehmen. Obgleich 
auch 
6.) Kayserl. Maj. bey nunmehro durch den Tod des von 
Menzingen veränderten Umständen die Jurisdictiona- 
lien angedroheter maßen ebenfalls zu dero Handen zu 
nehmen unnothig fänden, so bleibe es dannoch bey der 
von Commissione gegen den bisherigen lurisdictions- 
Beamten Berner verhängten Suspension, und soll au- 
thoritate caesarea gegen denselben, wegen derer vorhan¬ 
denen Jnzichten, vorerst generaliter, sodann nach Be= 
finden auch specialiter die Untersuchung gepflogen, 
forthin aber per transmissionem ad Impartiales das Ur¬ 
thel eingeholet, und publiciret werden. Es hat sofort 
Ersagter Eberhardine Friderice Sophie Wittib von 
7. 
Menzingen in Vormundschaft Jhrer Kinder gethane 
Erklährung, daß ihr Sohn nicht anderst, als ex Pa= 
cto et Providentia Maiorum die Erbschaft antretten wol= 
le, samt dem darauf gestellten Petito bis anhero nicht 
statt. Sollte iedoch 
) Nach würklich berichtigter Vormundschaft, dieselb= | | 
mt ihrem Mit=Vormund auf dieser Erklärung behar= 
ren 
Max-Planck-Institut für
	        
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