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11. Theil.
VI.
Von Teutschen Religions=Sachen
überhaupt.
§. un.
Zu Regensburg ist gedruckt worden:
Bewandniß des Simultanei und
Juris refor¬
mandi, sammt denen Wuͤrckungen des letz¬
teren nach dem Westphaͤlischen Fridens¬
Schlusse. Zu erst gedruckt 1720. wieder
aufgelegt 1750. fol. 3. Bog.
Vormahls führete es den Titul
Ursprung des so genannten Simultanei, oder An¬
fuͤhrung dessen, was wegen Mit= und Ne¬
ben=Einführug der Catholischen= oder Ev=
angelischen Religion an einem Ort, wo de¬
ren keine im 1624sten Jahre gewesen, in ein=
oder anderen offenen Schrifften verhandelt und
zum Vorschein gebracht worden, worbey mit
angedeutet wird, was vor Wuͤrckungen das
Jus reformandi nach dem Westphaͤlischen
Friden noch habe. Auf Gutbefinden verschie= | |
dener Evangelischer Gesandtschafften zum
Druck gegeben im Jahr 1720.
Weil aber dise Schrifft bereits in vilen
Sammlungen zu befinden ist, z. E. in der
Staats=Cantzley Tom. 35. pag. 442. u. s. w.
als will ich dieselbige nicht hier auch einruͤcken.
Voage
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut für
zu Berlin